Leika

#LeiKa-ID 9975
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 27.04.2022 10:35:33
Geändert am 27.04.2022 10:35:33
LeiKa Typ 3b
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 33 SGB VIII
Gesetze Sozialgesetzbuch Acht
Gesetzeskürzel SGB VIII
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung
LeiKa-ID 77000000008250
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn der Einzelfall dies erfordert, können Kinder und Jugendliche in einer Pflegefamilie oder bei einer Pflegeperson aufgenommen werden. Das Jugendamt betreut und berät hierzu.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Kinder oder Jugendliche können in einer Pflegefamilie oder bei einer Pflegeperson gem. §33 SGB VIII aufgenommen werden.
Zur Aufnahme eines Kindes gibt es bestimmte Vorraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zudem müssen Pflegepersonen anerkannt und überprüft worden sein.

Teaser NULL
Volltext

Kann eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung in der eigenen Familie befristet oder auf Dauer durch diese nicht gewährleistet werden, kann das Jugendamt ein Kind vorübergehend oder längerfristig in eine Pflegefamilie geben. Pflegefamilien/Pflegepersonen nehmen ein Kind auf, betreuen und erziehen es, wenn es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann. Dieses Pflegeverhältnis kann für einen befristeten Zeitraum oder auf Dauer angelegt sein.

Voraussetzung ist, dass sich die Pflegeeltern/Pflegeperson für die Aufgabe eignen und bereit sind, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern des Kindes zusammenzuarbeiten. Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung. Das Jugendamt überprüft während des Pflegeverhältnisses, ob die Pflegeeltern/Pflegeperson eine dem Wohl des Pflegekindes förderliche Erziehung gewährleisten. Ist das Wohl des Pflegekindes gefährdet, kündigt das Jugendamt den Pflegevertrag und nimmt das Kind in Obhut.

Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist. Es wird ein gemeinsamer Hilfeplan aufgestellt.

Unterlagen NULL
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-51.3 Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration - Soziale Dienste
Öffnungszeiten

Offene Sprechstunde
Dienstag: 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barriefefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Soziale-Dienste@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Pflegekindervermittlung und Pflegekindergeld
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Adoption & Pflegekinder
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Jugendamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Adoption & Pflegekindervermittlung: OZG-Leistung Pflegekindervermittlung und Pflegekindergeld: Leika-Leistung Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10013
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.11.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.01.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 01.06.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.09.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.01.2023 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit