Leika

#LeiKa-ID 9989
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.05.2022 08:24:43
Geändert am 05.05.2022 08:27:05
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen,
  • Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum
  • Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen
  • Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer im
  • Bereich des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden

Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
LeiKa-ID 99012008000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

  • Die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen bedarf einer Baugenehmigung, sofern alle geplanten Werbeanlagen zusammen eine Größe von mehr als 1 m² haben.
  • Auch wenn Sie lediglich die Aufschrift und/oder das Logo einer bestehenden Werbeanlage ändern möchten, muss eine neue Baugenehmigung beantragt werden.
  • Bitte beachten Sie im Bereich der Innenstadt die dort gültigen Werbeanlagensatzungen.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen bedarf einer Baugenehmigung, sofern alle geplanten Werbeanlagen zusammen eine Größe von mehr als 1 m² haben. Dies gilt auch, wenn lediglich die Aufschrift und/oder das Logo einer bestehenden Werbeanlage geändert wird, Für Werbeanlagen im Bereich der Hildener Innenstadt sind die Vorgaben der Werbeanlagensatzung 1 und 2 einzuhalten.

Werbeanlagen, die an Baudenkmälern angebracht oder geändert werden sollen, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen ist. Dies gilt nicht für Werbeanlagen im Bereich der Gestaltungssatzungen zu Werbeanlagen. Satzungen finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Teaser NULL
Volltext

Werbeanlagen mit einer Größe von mehr als 1 m² Fläche sind grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Bezüglich der Fläche sind alle geplanten Werbeanlagen, die für ein Gewerbe von einem Standort aus am Gebäude sichtbar sind, zusammen zu zählen.

Für Werbeanlagen im Bereich der Hildener Innenstadt sind - je nach Standort der geplanten Werbeanlagen- ggf. die Vorgaben der der Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen vom 28.10.2003 (Gestaltungssatzung Mittelstraße 2003 - Werbeanlagensatzung 1) oder die Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer im Bereich des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden vom 22.03.2017 (Gestaltungssatzung Innenstadt 2017 - Werbeanlagensatzung  2) der Stadt Hilden einzuhalten und im Bauantrag nachzuweisen. Die Satzungen können auf der Homepage im Ortsrecht eingesehen werden.

Werbeanlagen, die an Baudenkmälern angebracht oder geändert werden sollen, bedürfen einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen ist. Dies gilt nicht für Werbeanlagen im der Bereich der Gestaltungssatzungen zu Werbeanlagen.

Folgende Werbeanlagen bedürfen keiner Baugenehmigung:

  • Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis zu einer Größe von 1 m²,
  • Warenautomaten,
  • Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich,
  • Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind,
  • Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage
Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes amtliches Antragsformular Baugenehmigung Werbeanlage Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Einzeichnung des Standortes der geplanten Werbeanlage
  • Lageplan (Maßstab 1: 500) bei freistehenden Werbeanlagen (soweit erforderlich: Katastergrundlage mit Grundstücksbezeichnung, rechtmäßigen Grenzen, Festsetzungen eines Bebauungsplanes, vorhandene bauliche Anlagen und Werbeanlagen, Aufstellungs- oder Anbringungsort der Werbeanlage, Abständen zu baulichen Anlagen und anderen Werbeanlagen, Verkehrsflächen sowie zu begrünten Flächen). 
  • Zeichnung(en) im Maßstab 1: 50 (Hinweis: Die Zeichnung(en) muss/müssen die Darstellung der geplanten Werbeanlage, ihre Maße, auch bezogen auf den Anbringungsort, sowie der Farben mit Angabe der Nummer und Hilfsbezeichnung aus dem RAL – Farbregister enthalten.)
  • farbiges Foto oder farbige Fotomontage (Hinweis: Das farbige Foto oder die farbige Fotomontage müssen wiedergeben:
  • die Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder an der sie angebracht werden soll,
  • die Darstellung der vorhandenen Werbeanlage auf dem Grundstück und den angrenzenden Grundstücken. Angaben zum Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Voraussetzungen NULL
Kosten Gebühren nach Höhe der Herstellkosten nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung
Verfahrensablauf

Nach Eingang des vollständigen Bauantrags erfolgt die Überprüfung mit Beteiligung der erforderlichen Dienststellen. Sofern alle Vorschriften eingehalten sind, wird die Baugenehmigung erteilt. Vor Erhalt der Baugenehmigung darf die Werbeanlage nicht angebracht bzw. errichtet werden.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Das Antragsformular Werbeanlage finden Sie unter "Anträge und Informationen".

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barriefefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt 02103-72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte Baubescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10519
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2019 00:00:00
Konzeption NRW 22.05.2019 00:00:00
Umsetzung NRW 08.07.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 16.08.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.06.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit