| #LeiKa-ID | H20001 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | NULL |
| Geändert am | NULL |
| LeiKa Typ | NULL |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage |
|
| Gesetze | NULL |
| Gesetzeskürzel | NULL |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | NULL |
| SDG2 | NULL |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | NULL |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | NULL |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | NULL |
| Regelung von OZG übernehmen | NULL |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | NULL |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | NULL |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | NULL |
| Leika Bezeichnung | Grundabgaben |
| LeiKa-ID | H20001 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Wenn Sie Grundeigentum haben, müssen Sie hierfür Steuern, Gebühren und Abgaben zahlen. |
| Begriffe Im Kontext | Grundsteuer, Abfallgebühr, Abfallgebühr Festsetzung, Anmeldung Abfallbehälter, Grundsteuer Festsetzung, Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen, Grundsteuer Festsetzung für LuF, Grundsteuermessbetrag, Abmeldung Abfallbehälter, Schmutzwassergebühren, Mülltonnen, Abwassergebühren, Abwasserrückerstattung |
| Informationen Kurztext | Grundstückseigentümer und gleichgestellte Personen sind hinsichtlich der Grundbesitzabgaben steuer-, gebühren- und abgabenpflichtig. Zu den Grundbesitzabgaben zählen neben der Grundsteuer die Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- / Winterdienst-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Grundsteuer Die Ermittlung
der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des sogenannten
Grundsteuermessbetrags erfolgen durch das jeweils zuständige Finanzamt. Die
nachgelagerte Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer fallen in den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt die Höhe der
Grundsteuer, indem sie einen Hebesatz (§ 25 Grundsteuergesetz) festlegt, der
auf den Grundsteuermessbetrag angewendet wird. Für die
Erhebung der Grundsteuer sind kraft Gesetzes jeweils die Eigentumsverhältnisse
zum 01.01. eines Jahres maßgeblich. Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres
verkauft, bleibt der/die bisherige Eigentümer/in weiterhin bis zum 31.12. des
Jahres grundsteuerpflichtig. Eine Umschreibung auf den/die Neueigentümer/in
erfolgt grundsätzlich erst, sobald die entsprechende Zurechnungsfortschreibung
durch das Finanzamt übermittelt wird. Abfallbeseitigungsgebühren Das
Mindestrestmüllvolumen bei Wohngrundstücken beträgt für jede auf dem Grundstück
angemeldete Person 15 Liter / Woche, wenn keine Bio-Tonne genutzt wird. Wenn
auf dem Grundstück eine / mehrere Bio-Tonne(n) genutzt wird / werden oder die
auf dem Grundstück anfallenden organischen Garten- und Küchenabfälle in
geeigneter Weise (Lattenkomposter / geschlossene Kompostersysteme) und
ausreichender Menge auf dem Grundstück kompostiert werden, ist eine Reduzierung
des Mindestrestmüllvolumens je Person bis auf 10 Liter / Woche zulässig. Werden
Restmüll- und Biomüllgefäße durch den Zentralen Bauhof der Stadt Hilden
ausgetauscht oder geliefert, sind diese i.d.R. mit den jeweils aktuellen
Müllmarken versehen. Die
"gelbe Tonne" finanziert sich über das Duale System Deutschland. Es
besteht hierzu keine Gebührenpflicht. Die Aufstellung und Entsorgung erfolgt
über die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH. Bestellungen von gelben Tonnen und
Änderungen diesbezüglich sind unmittelbar mit dem Dienstleister
RMG abzustimmen. Straßenreinigungs-
und Winterdienstgebühren Die Gebühren
werden für das Reinigen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege
und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage erhoben, sofern die Reinigung
durch die Stadt vorgenommen wird. Die Reinigung der Gehwege, ist auf die
Eigentümer/innen, der an sie angrenzenden und erschlossenen Grundstücke,
übertragen worden. Vereinzelt gibt es auch Straßen, bei denen die
Reinigungspflicht nicht nur für die Gehwege, sondern auch für die Fahrbahn auf
die Anlieger übertragen wurde. Seit 2012 wird
neben der Straßenreinigungsgebühr noch eine zusätzliche Winterdienstgebühr für
die Räumung von Schnee und das Streuen von Salz erhoben. Je nach
Kategorisierung der Straße werden die Straßen häufiger von Schnee geräumt und
mit Salz gestreut. Schmutz-
und Niederschlagswassergebühren Wird ein
Grundstück verkauft, wird im Rahmen der Zurechnungsfortschreibung der/die Neueigentümer/in auch gebühren- und
abgabenpflichtig. In der Regel geschieht dies zum 01.01. des auf den Kauf
folgenden Kalenderjahrs. Niederschlagswassergebühren Schmutzwassergebühren Zur Ermittlung
der Abwassermenge wird die von den Stadtwerken und aus eigenen
Versorgungsanlagen entnommene Frischwassermenge übernommen. Sogenannte
Wasserschwundmengen können auf Antrag in Abzug gebracht werden, wenn
verbrauchtes Frischwasser nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird. Anträge
auf Abzug der Wasserschwundmengen sind bis zum Ablauf von zwei Monaten nach
Erhalt des jeweiligen Schmutzwassergebührenbescheids schriftlich mit
entsprechendem Nachweis (Foto des aktuellen Zählerstands) zu stellen. Der/die
Gebühren- und Abgabenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis
durch eine auf seine Kosten eingebaute und messrichtig funktionierende
Messvorrichtung zu führen. Als Messvorrichtung ist ausschließlich ein
messrichtig funktionierender, geeichter und fest installierter Zwischenzähler
zulässig. Die Stadt ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand der
Messvorrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Ein
zusätzlicher Wasser(zwischen)zähler wird mittels Anmeldeformular bei der Stadt
angemeldet. Der Anmeldung ist ein Foto des Zählers beizufügen, auf dem die
Zählernummer sowie das Eichdatum zu erkennen sind. Des Weiteren ist ein Foto
beizufügen, auf dem ersichtlich ist, wo der Zwischenzähler eingebaut ist. Der Antrag auf
Absetzung der Wasserschwundmengen kann innerhalb der Antragsfristen per E-Mail
an steueramt@hilden.de oder postalisch an Stadt Hilden, Amt für Finanzservice,
Am Rathaus 1, 40721 Hilden gesendet werden. Übernahme
von Grundbesitzabgaben |
| Unterlagen | Anträge zu vorgenannten Anliegen sind schriftlich unter Beifügung etwaiger Nachweise zu stellen. |
| Voraussetzungen | NULL |
| Kosten | Für die Vorauszahlungen und Abrechnungsbeträge der Schmutzwassergebühren gelten die im Gebührenbescheid genannten Fälligkeiten. Die Grundsteuer, Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienst- sowie Niederschlagswassergebühren werden grundsätzlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres. |
| Verfahrensablauf | NULL |
| Bearbeitungsdauer | NULL |
| Fristen | NULL |
| Formulare | NULL |
| Weiterfuehrende Informationen | Ausführungen und Bestimmungen zu den geeigneten Messeinrichtungen sind den folgenden Grundlagen zu entnehmen:
Kontakt zur Bestellung und Änderung von gelben Tonnen: Dienstleister RMG |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | I-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben |
| Öffnungszeiten | Offene Sprechzeiten Telefonische Sprechzeiten |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | steueramt@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | +49 2103 72-85620 |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | NULL |
| Status | NULL |
| Priorität | NULL |
| Lage | NULL |
| Themenfeld | NULL |
| Online Dienste | NULL |
| Zustaendigkeiten | NULL |
| Fachlichkeiten | NULL |
| Regelungskompetenz | NULL |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | NULL |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | NULL |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Mittlere kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | NULL |
| Ministerien Land | NULL |
| OZG Umsetzungsprojekte | NULL |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | NULL |
| OZG-ID | NULL |
| Umsetzungsstatus NRW | NULL |
| Vorbereitung NRW | NULL |
| Konzeption NRW | NULL |
| Umsetzung NRW | NULL |
| Pilotierung NRW | NULL |
| Start Roll-Out NRW | NULL |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | NULL |
| FIM Status Beschreibung | NULL |
| FIM Typ Stammdatenfelder | NULL |
| FIM Status Stammdatenfelder | NULL |
| FIM Typ Stammprozess | NULL |
| FIM Status Stammprozess | NULL |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | NULL |
| FIM Status Referenzdatenfelder | NULL |
| FIM Typ Referenzprozess | NULL |
| FIM Status Referenzprozess | NULL |