| #LeiKa-ID | H20001 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | NULL |
| Geändert am | NULL |
| LeiKa Typ | NULL |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage |
|
| Gesetze | NULL |
| Gesetzeskürzel | NULL |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | NULL |
| SDG2 | NULL |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | NULL |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | NULL |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | NULL |
| Regelung von OZG übernehmen | NULL |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | NULL |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | NULL |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | NULL |
| Leika Bezeichnung | Grundabgaben |
| LeiKa-ID | H20001 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Wenn Sie Grundeigentum haben, müssen Sie hierfür Steuern, Gebühren und Abgaben zahlen. |
| Begriffe Im Kontext | Grundsteuer, Abfallgebühr, Abfallgebühr Festsetzung, Anmeldung Abfallbehälter, Grundsteuer Festsetzung, Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen, Grundsteuer Festsetzung für LuF, Grundsteuermessbetrag, Abmeldung Abfallbehälter, Schmutzwassergebühren, Mülltonnen, Abwassergebühren, Abwasserrückerstattung |
| Informationen Kurztext | Grundstückseigentümer und gleichgestellte Personen sind hinsichtlich der Grundbesitzabgaben steuer-, gebühren- und abgabenpflichtig. Zu den Grundbesitzabgaben zählen neben der Grundsteuer die Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- / Winterdienst-, Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Grundsteuer Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des sogenannten Grundsteuermessbetrags erfolgen durch das jeweils zuständige Finanzamt. Die nachgelagerte Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt die Höhe der Grundsteuer, indem sie einen Hebesatz (§ 25 Grundsteuergesetz) festlegt, der auf den Grundsteuermessbetrag angewendet wird. Für die Erhebung der Grundsteuer sind kraft Gesetz jeweils die Eigentumsverhältnisse zum 01.01. eines Jahres maßgeblich. Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres verkauft, bleibt der bisherige Eigentümer weiterhin bis zum 31.12. des Jahres grundsteuerpflichtig. Eine Umschreibung auf den Neueigentümer erfolgt grundsätzlich erst, sobald die entsprechende Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt übermittelt wird. Abfallbeseitigungsgebühren Das Mindestrestmüllvolumen bei Wohngrundstücken beträgt für jede auf dem Grundstück angemeldete Person 15 Liter / Woche, wenn keine Bio-Tonne genutzt wird. Wenn auf dem Grundstück eine / mehrere Bio-Tonne(n) genutzt wird / werden oder die auf dem Grundstück anfallenden organischen Garten- und Küchenabfälle in geeigneter Weise (Lattenkomposter / geschlossene Kompostersysteme) und ausreichender Menge auf dem Grundstück kompostiert werden, ist eine Reduzierung des Mindestrestmüllvolumens je Person bis auf 10 Liter / Woche zulässig. Werden Restmüll- und Biomüllgefäße durch den Zentralen Bauhof der Stadt Hilden ausgetauscht oder geliefert, sind diese i.d.R. mit den jeweils aktuellen Müllmarken versehen. Die
"gelbe Tonne" finanziert sich über das Duale System Deutschland. Es
besteht hierzu keine Gebührenpflicht. Die Aufstellung und Entsorgung erfolgt
über die Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH. Bestellungen von gelben Tonnen und Änderungen diesbezüglich sind unmittelbar
mit dem Dienstleister RMG abzustimmen. Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren Die Gebühren werden für das Reinigen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage erhoben, sofern die Reinigung durch die Stadt vorgenommen wird. Die Reinigung der Gehwege, ist auf die Eigentümer, der an sie angrenzenden und erschlossenen Grundstücke, übertragen worden. Vereinzelt gibt es auch Straßen, bei denen die Reinigungspflicht nicht nur für die Gehwege, sondern auch für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen wurde. Seit
2012 wird neben der Straßenreinigungsgebühr noch eine zusätzliche
Winterdienstgebühr für die Räumung von Schnee und das Streuen von Salz erhoben.
Je nach Kategorisierung der Straße werden die Straßen häufiger von Schnee geräumt
und mit Salz gestreut. Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren Wird ein Grundstück verkauft, wird im Rahmen der Zurechnungsfortschreibung der Neueigentümer auch gebühren- und abgabenpflichtig. In der Regel geschieht dies zum 01.01. des auf den Kauf folgenden Kalenderjahrs. Niederschlagswassergebühren Schmutzwassergebühren Zur Ermittlung der Abwassermenge wird die von den Stadtwerken und aus eigenen Versorgungsanlagen entnommene Frischwassermenge übernommen. Sogenannte Wasserschwundmengen können auf Antrag in Abzug gebracht werden, wenn verbrauchtes Frischwasser nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird. Anträge auf Abzug der Wasserschwundmengen sind bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Erhalt des jeweiligen Schmutzwassergebührenbescheids schriftlich mit entsprechendem Nachweis (Foto des aktuellen Zählerstands) zu stellen. Der
Gebühren- und Abgabenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis
durch eine auf seine Kosten eingebaute und messrichtig funktionierende
Messvorrichtung zu führen. Als Messvorrichtung ist ausschließlich ein
messrichtig funktionierender, geeichter und fest installierter Zwischenzähler
zulässig. Die Stadt ist berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand der
Messvorrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Ein zusätzlicher Wasser(zwischen)zähler wird mittels Anmeldeformular bei der Stadt angemeldet. Der Anmeldung ist ein Foto des Zählers beizufügen, auf dem die Zählernummer sowie das Eichdatum zu erkennen sind. Des Weiteren ist ein Foto beizufügen, auf dem ersichtlich ist, wo der Zwischenzähler eingebaut ist. Der Antrag auf Absetzung der Wasserschwundmengen kann innerhalb der Antragsfristen per E-Mail an steueramt@hilden.de oder postalisch an Stadt Hilden, Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden gesendet werden. Übernahme von
Grundbesitzabgaben |
| Unterlagen | Anträge zu vorgenannten Anliegen sind schriftlich unter Beifügung etwaiger Nachweise zu stellen. |
| Voraussetzungen | NULL |
| Kosten | Für die Vorauszahlungen und Abrechnungsbeträge der Schmutzwassergebühren gelten die im Gebührenbescheid genannten Fälligkeiten. Die Grundsteuer, Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienst- sowie Niederschlagswassergebühren werden grundsätzlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres. |
| Verfahrensablauf | NULL |
| Bearbeitungsdauer | NULL |
| Fristen | NULL |
| Formulare | NULL |
| Weiterfuehrende Informationen | Ausführungen und Bestimmungen zu den geeigneten Messeinrichtungen sind den folgenden Grundlagen zu entnehmen:
Kontakt zur Bestellung und Änderung von gelben Tonnen: Dienstleister RMG |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben |
| Öffnungszeiten | Offene Sprechzeiten Telefonische Sprechzeiten |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | steueramt@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | +49 2103 72-85620 |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | NULL |
| Status | NULL |
| Priorität | NULL |
| Lage | NULL |
| Themenfeld | NULL |
| Online Dienste | NULL |
| Zustaendigkeiten | NULL |
| Fachlichkeiten | NULL |
| Regelungskompetenz | NULL |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | NULL |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | NULL |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Mittlere kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | NULL |
| Ministerien Land | NULL |
| OZG Umsetzungsprojekte | NULL |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | NULL |
| OZG-ID | NULL |
| Umsetzungsstatus NRW | NULL |
| Vorbereitung NRW | NULL |
| Konzeption NRW | NULL |
| Umsetzung NRW | NULL |
| Pilotierung NRW | NULL |
| Start Roll-Out NRW | NULL |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | NULL |
| FIM Status Beschreibung | NULL |
| FIM Typ Stammdatenfelder | NULL |
| FIM Status Stammdatenfelder | NULL |
| FIM Typ Stammprozess | NULL |
| FIM Status Stammprozess | NULL |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | NULL |
| FIM Status Referenzdatenfelder | NULL |
| FIM Typ Referenzprozess | NULL |
| FIM Status Referenzprozess | NULL |