Leika

#LeiKa-ID H32006
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am NULL
Geändert am NULL
LeiKa Typ NULL
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 NULL
SDG2 NULL
Zuständigkeiten von OZG übernehmen NULL
Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
Regelung von OZG übernehmen NULL
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige
LeiKa-ID H32006
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Wenn Sie ehrenamtlich tätig sein wollen, kann es sein, dass Sie für die Tätigkeit ein Führungszeugnis benötigen. In diesem Fall benötigen Sie die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden. Diese können Sie bei der Einrichtung, für die Sie tätig sein wollen, abgeben. Die Einrichtung kann das Führungszeugnis für Sie beantragen.
Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext NULL
Teaser NULL
Volltext

Grundsätzliche Informationen zum Führungszeugnis, zu dessen verschiedenen Varianten und deren Beantragung erhalten Sie bei der Leistungsbeschreibung Führungszeugnis.


Informationen für natürliche Personen

Wenn Sie ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, nutzen Sie bitte die Bescheinigung, die Sie unter "Anträge & Informationen" finden.
Diese muss

  • von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben und
  • von der Einrichtung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterschrieben und gestempelt werden.

Ihnen stehen dann folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sie beantragen Ihr Führungszeugnis mit der Bescheinigung selbst. Alle Informationen hierzu finden Sie bei der Leistungsbeschreibung Führungszeugnis.
  • Die Bescheinigung verbleibt bei der Einrichtung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und Sie bevollmächtigen diese, für Sie das Führungszeugnis zu beantragen. Durch Sie ist dann nichts weiter zu veranlassen. Ob die Einrichtung diese Möglichkeit anbietet, klären Sie bitte direkt mit dieser.

Informationen für ehrenamtliche Einrichtungen

Um den Aufwand für die Beschaffung von Führungszeugnissen für Ihre ehrenamtlich Tätigen möglichst gering zu halten, ermöglicht die Stadt Hilden es Ihnen, Führungszeugnisse gesammelt zu beantragen.

  • Die Bescheinigung, die unter "Anträge & Informationen" zu finden ist, lassen Sie sich von Ihren Ehrenamtlichen ausgefüllt und unterschrieben vorlegen und unterschreiben und stempeln diese selbst als Einrichtung. Ferner lassen Sie sich von den Ehrenamtlichen bevollmächtigen, bei der Stadt Hilden ein Führungszeugnis für die Tätigkeit bei Ihnen zu beantragen.
  • Kontaktieren Sie dann das Bürgerbüro unter den angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Telefon). Sie erhalten einen Termin, um die benötigten Führungszeugnisse gesammelt zu beantragen.
Unterlagen
  • Bescheinigung (Anträge & Informationen)
  • Kopie eines gültigen Lichtbildausweises der ehrenamtlich tätigen Person
  • Bevollmächtigung der gemeinnützigen Einrichtung (FORM??? rechtsgeschäftliche Vollmacht überhaupt möglich?)
Voraussetzungen NULL
Kosten

Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung kann mit der Bescheinigung der Einrichtung gebührenfrei ausgestellt werden.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese zwei bis drei Wochen.

Fristen

Keine.

Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information Wurde nicht veröffentlich, da über Leistung "Führungszeugnis" auch Ehrenamt abgedeckt ist.
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Entwurf
OZG Leistung NULL
Status NULL
Priorität NULL
Lage NULL
Themenfeld NULL
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten NULL
Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz NULL
Regelungskompetenz Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz Ministerien Land NULL
Relevant bei folgenden Grössenklassen Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter NULL
Ministerien Land NULL
OZG Umsetzungsprojekte NULL
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte NULL
OZG-ID NULL
Umsetzungsstatus NRW NULL
Vorbereitung NRW NULL
Konzeption NRW NULL
Umsetzung NRW NULL
Pilotierung NRW NULL
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung NULL
FIM Status Beschreibung NULL
FIM Typ Stammdatenfelder NULL
FIM Status Stammdatenfelder NULL
FIM Typ Stammprozess NULL
FIM Status Stammprozess NULL
FIM Typ Referenzdatenfelder NULL
FIM Status Referenzdatenfelder NULL
FIM Typ Referenzprozess NULL
FIM Status Referenzprozess NULL