Leika

#LeiKa-ID H32011
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am NULL
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LeiKa Typ NULL
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden

Gesetze

StrWG

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Zuständigkeiten von OZG übernehmen NULL
Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
Regelung von OZG übernehmen NULL
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
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Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Sondernutzung von Straßen zur Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
LeiKa-ID H32011
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn die Straße/Gehweg/Parkplatz für andere als verkehrliche Zwecke genutzt werden soll, benötigt man dafür eine Erlaubnis der Behörde.

Begriffe Im Kontext Sondernutzung, Außengastronomie
Informationen Kurztext

Wer eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis der Behörde. Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielseitig. Unter anderem ist der Betrieb von Außengastronomie (Aufstellen von Tischen und Stühlen) eine Art der Sondernutzung.

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über den erteilten Erlaubnisumfang hinaus ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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Volltext

Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch.
Sollen öffentliche Straßen/Straßenteile, Parkplätze, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Ein Beispiel für eine solche Sondernutzung sind zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und Stühle.

Die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Erlaubnis oder über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Unterlagen

Folgende Angaben müssen bei der Antragstellung gemacht werden:

  • zeitlicher Rahmen der beabsichtigten Nutzung
  • Bezeichnung der Örtlichkeit (Aufstellfläche)
  • Örtlichkeit (z.B. vor Musterstraße Nr. 11)
  • Maße der beabsichtigten Nutzung (Fläche in qm)
  • Zustellfähige Anschrift und Rückrufnummer der/des Antragstellerin/s 

Zur Beantragung nutzen Sie bitte das aufgeführte Formular

Voraussetzungen

Nur genehmigungsfähig, wenn die Nutzung aus straßenverkehrlicher und ordnungsbehördlicher Sicht möglich ist und nicht von der Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden ausgeschlossen ist. Insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Straße wird geprüft. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • die anderen Nutzer und/oder Anwohner der Straße gefährden,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen.
Kosten

Die monatliche Gebühr der Sondernutzung beträgt 4,82 € je angefangenem Quadratmeter und Monat (Mindestgebühr 48,16 €).
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung des Bescheides beträgt 50,00 € für den ersten und 20,00 € für jeden weiteren Monat.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich und erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Bearbeitungsdauer 5-7 Werktage
Fristen

Antragsfrist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung

Formulare

Bitte das aufgeführte Formular verwenden.

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt 02103/72-608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt 02103 721323
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung NULL
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Priorität NULL
Lage NULL
Themenfeld NULL
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten NULL
Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz NULL
Regelungskompetenz Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz Ministerien Land NULL
Relevant bei folgenden Grössenklassen Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter NULL
Ministerien Land NULL
OZG Umsetzungsprojekte NULL
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte NULL
OZG-ID NULL
Umsetzungsstatus NRW NULL
Vorbereitung NRW NULL
Konzeption NRW NULL
Umsetzung NRW NULL
Pilotierung NRW NULL
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung NULL
FIM Status Beschreibung NULL
FIM Typ Stammdatenfelder NULL
FIM Status Stammdatenfelder NULL
FIM Typ Stammprozess NULL
FIM Status Stammprozess NULL
FIM Typ Referenzdatenfelder NULL
FIM Status Referenzdatenfelder NULL
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