Leika

#LeiKa-ID H32012
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am NULL
Geändert am NULL
LeiKa Typ NULL
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

  • BMG
  • PAuswG

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Rechtsbehelf NULL
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Zuständigkeiten von OZG übernehmen NULL
Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
Regelung von OZG übernehmen NULL
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Zuhaus-Service
LeiKa-ID H32012
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Personen mit eingeschränkter Mobilität haben die Möglichkeit behördliche Anliegen zu erledigen.

Begriffe Im Kontext Behinderung, Rollstuhl, Rentner, Altersheim, Pflegeheim, Behördengang
Informationen Kurztext

Für Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise Zuhause betreut werden müssen oder in Pflegeeinrichtungen wohnen, bietet das Amt für Bürgerservice eine besondere Dienstleistung an: Den Zuhaus-Service.

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Volltext

Bürger die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder anderen Gründen mobilitätseingeschränkt sind und das Rathaus selbst nicht selbst aufsuchen können, haben somit die Möglichkeit dringliche Behördenangelegenheiten direkt zu Hause zu erledigen.

Die Mitarbeiter des Bürgerbüros besuchen Sie oder Ihre Angehörigen über das Angebot des Zuhaus-Services im häuslichen Umfeld oder der Betreuungseinrichtung und kümmern sich gemeinsam mit um Ihr behördliches Anliegen.

Nachfolgende Anliegen können im Rahmen unserer Zuhaus-Services bearbeitet werden:

  • Annahme und Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personalausweisen
  • Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke
  • An- und Ummeldungen des Wohnsitzes
  • Beantragung der Befreiung der Ausweispflicht 
  • Meldungen des Verlustes von Ausweisdokumenten
Unterlagen

Je nach Anliegen sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Sofern (Vertretungs-) Vollmachten vorliegen, sind diese bestenfalls beim Termin vorzulegen.

Anträge von Personalausweisen

  • Personalausweis, gültiger Reisepass bzw. Kinderreisepass oder Geburtsurkunde 
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis 
  • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese können von lizensierten Fotografen erstellt und digital übermittelt oder durch die Mitarbeiter des Bürgerbüros im Rahmen der Antragstellung gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,00 € bei Ihnen zu Hause erstellt werden. Eine Übersicht der in Hilden lizensierten Fotografen finden Sie hier: zur Übersicht.

 Lebensbescheinigung

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
  • ggfs. Vordruck der Rentenversicherung

 An-/Ummeldung Wohnsitz:

  • Meldeschein (nicht bei Umzug innerhalb Hildens)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Beantragung der Befreiung von der Ausweispflicht

  • Nachweis über dauerhafte Mobilitätseinschränkung oder Unterbringung in einer stationären Einrichtung.

 Meldung des Verlustes von Ausweisdokumenten

  • Sofern vorhanden ein altes oder ungültiges Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde

Voraussetzungen

Der Service richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen. Diese muss im Rahmen des Antrages bestätigt werden.

Kosten

Viele der angebotenen Leistungen sind gebührenfrei. Die aktuellen gebührenpflichtigen Leistungen finden Sie nachfolgend.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Zuhaus-Services nur Barzahlungen akzeptiert werden können.

Kosten Personalausweis:

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Verfahrensablauf

Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte das Antragsformular „Terminanfrage Zuhaus-Service"". Nach Eingang des ausgefüllten Formulars erhalten Sie die Terminvereinbarung über den Postweg.

Falls Sie Unterstützung benötigen oder das Formular nicht nutzen können, schreiben Sie uns gerne eine Email an ZHS@Hilden.de oder wenden Sich an unsere Info-Hotline.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Terminanfrage Zuhaus-Service

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt ZHS@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
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Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung NULL
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Priorität NULL
Lage NULL
Themenfeld NULL
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten NULL
Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz NULL
Regelungskompetenz Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz Ministerien Land NULL
Relevant bei folgenden Grössenklassen Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter NULL
Ministerien Land NULL
OZG Umsetzungsprojekte NULL
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte NULL
OZG-ID NULL
Umsetzungsstatus NRW NULL
Vorbereitung NRW NULL
Konzeption NRW NULL
Umsetzung NRW NULL
Pilotierung NRW NULL
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung NULL
FIM Status Beschreibung NULL
FIM Typ Stammdatenfelder NULL
FIM Status Stammdatenfelder NULL
FIM Typ Stammprozess NULL
FIM Status Stammprozess NULL
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FIM Typ Referenzprozess NULL
FIM Status Referenzprozess NULL