Leika

#LeiKa-ID H41002
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am NULL
Geändert am NULL
LeiKa Typ NULL
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden

Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 NULL
SDG2 NULL
Zuständigkeiten von OZG übernehmen NULL
Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
Regelung von OZG übernehmen NULL
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Kulturförderung
LeiKa-ID H41002
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Antrag Sonderzuschuss Kultur pflegender Vereine und Organisationen

Begriffe Im Kontext Kultur,Kulturförderung,Förderung,Zuschuss,Sonderzuschuss,Verein
Informationen Kurztext

Antrag Gewährung eines Zuschusses - Kultur pflegender Vereine und Organisationen

Teaser

Zuschüsse Kultur pflegender Vereine und Organisationen in Hilden

Volltext

Die Stadt Hilden fördert die anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen Hildens nach den Richtlinien im Rahmen der im Haushalt der Stadt bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Unterlagen

Endgültige Abrechnung der Veranstaltung unter Vorlage geeigneter Belege / Nachweise

Voraussetzungen

Die Vereine müssen mindestens 20 Mitglieder haben und alle zwei Jahre öffentlich in Hilden eigenständig - d. h. selbst oder in Verbindung mit anderen anerkannten Kultur pflegenden Vereinen und Organisationen Hildens - auftreten bzw. in Erscheiniung treten.

Kosten Keine
Verfahrensablauf

Antragseinreichung, endgültige Abrechnung der Veranstaltung unter Vorlage der Belege, Prüfung der Belege, Bewilligungsschreiben, Auszahlung der Zuschüsse

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Anmeldefrist bis 30.06. für das nächste Jahr

Formulare

Antrag Gewährung eines Zuschusses - Kultur pflegender Vereine und Organisationen

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten Förderrichtlinien
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-41.1 Kulturamt - Kulturverwaltung, Archiv und Museum
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 16:00 Uh

Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt kulturamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt 02103 721501
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung NULL
Status NULL
Priorität NULL
Lage NULL
Themenfeld NULL
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten NULL
Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz NULL
Regelungskompetenz Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz Ministerien Land NULL
Relevant bei folgenden Grössenklassen Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter NULL
Ministerien Land NULL
OZG Umsetzungsprojekte NULL
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte NULL
OZG-ID NULL
Umsetzungsstatus NRW NULL
Vorbereitung NRW NULL
Konzeption NRW NULL
Umsetzung NRW NULL
Pilotierung NRW NULL
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung NULL
FIM Status Beschreibung NULL
FIM Typ Stammdatenfelder NULL
FIM Status Stammdatenfelder NULL
FIM Typ Stammprozess NULL
FIM Status Stammprozess NULL
FIM Typ Referenzdatenfelder NULL
FIM Status Referenzdatenfelder NULL
FIM Typ Referenzprozess NULL
FIM Status Referenzprozess NULL