Leika

#LeiKa-ID H60003
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am NULL
Geändert am NULL
LeiKa Typ NULL
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

BauO NRW, BauPrüfVO

Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 NULL
SDG2 NULL
Zuständigkeiten von OZG übernehmen NULL
Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
Regelung von OZG übernehmen NULL
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen NULL
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen NULL
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Beseitigungsanzeige (Abbruch)
LeiKa-ID H60003
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn Sie größere Gebäude oder ein Gebäude, das an ein anderes angebaut ist, abreißen wollen, ist eine Beseitigungsanzeige an die Untere Bauaufsicht nötig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da die Anzeige mindestens 4 Wochen vor Abriss eingegangen sein muss.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext
  • Die schriftliche Anzeige für die vollständige Beseitigung ist für bestimmte Gebäude und Anlagen erforderlich.
  • Die Bauherrschaft kann beantragen, dass auch für verfahrensfreie Beseitigungen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
  • Bei der teilweisen Beseitigung einer baulichen Anlage handelt es sich um eine Änderung der baulichen Anlage. In diesem Fall ist eine Baugenehmigung zu beantragen.
  • Die Vorschriften der Landesbauordnung sowie beispielsweise des Denkmalschutzes, Naturschutzes oder Abfallrecht müssen eingehalten werden.
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Volltext

Wenn Sie eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) vollständig beseitigen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.

Dies ist erforderlich für:

  • alle nicht freistehenden, also angebauten, Gebäude,
  • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m,
  • sonstige bauliche Anlagen mit mehr als 10 m Höhe (wie z.B.).

Vor der Beseitigung eines Gebäudes müssen Sie verschiedene Dinge beachten.
Beispielsweise:

  • Die Standsicherheit der Nachbargebäude durch eine qualifizierte Tragwerksplanerin bzw. einen qualifizierten Tragwerksplaner prüfen und bestätigen lassen, wenn es sich um ein angebautes Gebäude handelt.
  • Gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Asbestschiefer sind gesondert zu entsorgen.
  • Auf besonders geschützte Tiere in den Gebäuden und auf dem Abbruchgrundstück ist zu achten.
  • Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Genehmigungen einholen (beispielsweise nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-,oder Abfallrecht beziehungsweise kommunaler Satzungen)

Wenn Sie eine bauliche Anlage nur teilweise beseitigen möchten, so handelt es sich um die Änderung einer baulichen Anlage, für die in der Regel ein Bauantrag einzureichen ist.

Für verfahrensfreie Beseitigungen können sie beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

Unterlagen

  • Die Anzeige für die Beseitigung von Anlagen mit der Benennung des Grundstücks, auch nach Straße und Hausnummer, auf dem die Beseitigungsmaßnahme durchgeführt werden soll.
  • Ein Auszug aus der Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens.
  • Der Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik.
  • Bei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung eines qualifizierten Tragwerksplanenden (z.B. Statiker), dass das verbleibende Gebäude auch ohne das zu beseitigende Gebäude noch standsicher ist.

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Voraussetzungen NULL
Kosten

  • Die Anzeige ist gebührenfrei.
  • Sollte eine Baugenehmigung erforderlich sein, berechnen sich die Gebühren gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer vollständigen, mängelfreien Anzeige dürfen Sie mit dem Abbruch der Anlage beginnen.

Formulare

Den Vordruck für die Anzeige für die Beseitigung von Anlagen finden Sie unter "Anträge und Informationen".

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde NULL
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barriefefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt 02103-72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung NULL
Status NULL
Priorität NULL
Lage NULL
Themenfeld NULL
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten NULL
Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz NULL
Regelungskompetenz Fachlichkeiten NULL
Regelungskompetenz Ministerien Land NULL
Relevant bei folgenden Grössenklassen Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter NULL
Ministerien Land NULL
OZG Umsetzungsprojekte NULL
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte NULL
OZG-ID NULL
Umsetzungsstatus NRW NULL
Vorbereitung NRW NULL
Konzeption NRW NULL
Umsetzung NRW NULL
Pilotierung NRW NULL
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung NULL
FIM Status Beschreibung NULL
FIM Typ Stammdatenfelder NULL
FIM Status Stammdatenfelder NULL
FIM Typ Stammprozess NULL
FIM Status Stammprozess NULL
FIM Typ Referenzdatenfelder NULL
FIM Status Referenzdatenfelder NULL
FIM Typ Referenzprozess NULL
FIM Status Referenzprozess NULL