Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion beantragen
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Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als Anbieter in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.
Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzer und Anbieter berechtigt.
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:
Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern
Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.
Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern
Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.
Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin/den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Lichtbilds und seiner Personendaten identifizieren.
Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch den Inhaber der Berechtigung ersetzt.
Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern
Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung. Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.
Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen.
Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.
Hinweis
Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als Antragsteller selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Anbieter von Berechtigungszertifikaten einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen. Schriftliche Antragstellung: Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate. Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag. Sie bekommen dann per Post den Nachweis über die Berechtigung oder einen Bescheid über die Ablehnung oder eine Aufforderung zur Neubeantragung zugestellt. Online-Antragstellung: Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus. Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu. Senden Sie Ihren Antrag ab. Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag. Sie bekommen dann per Post den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder einen Bescheid über die Ablehnung (oder eine Aufforderung zur Neubeantragung) zugestellt. Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen. Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen. Hinweis eID-Service-Anbieter können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Ausstellung eines Berechtigungszertifikates: 1 bis 2 Wochen
Hinweis: Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und dem Berechtigungszertifikateanbieter sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.
Gültigkeit des Berechtigungszertifikates: 3 Jahre
Formular: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Links
Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Nichts in FormSolutions gefunden
Links
Informationen zum Personalausweis und zu der Beantragung eines Berechtigungszertifikats auf dem Personalausweisportal auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
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