NULL
05.10.2019 14:38:15
18.08.2021 14:30:47
2/3
NULL

Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 Nr. 4.

AEAO
NULL
1
1
1
1
NULL
1
Bescheinigung in Steuersachen
99102037000000
NULL

Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher: "Unbedenklichkeitsbescheinigung") informiert über die steuerliche Zuverlässigkeit und dient Behörden als Entscheidungsgrundlage in verschiedensten Angelegenheiten (beispielsweise Genehmigungen, Auftragsvergaben).

Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuersachen, Taxikonzession, Genehmigung Güterkraftverkehr, Gaststättenkonzession, Maklererlaubnis, Spielhallenkonzession

Es handelt sich hier um eine Bescheinigung der Stadt Hilden und nicht des Finanzamtes Hilden.

Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hilden bestehen. In der Vergangenheit trug sie die Bezeichnung "Unbedenklichkeitsbescheinigung".

Grundsätzlich können Sie bei uns eine Bescheinigung für sich selbst, eine andere Person oder eine Firma beantragen.

NULL

Die Bescheinigung in Steuersachen (früher: "Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient anderen Behörden in Genehmigungsverfahren oder der öffentlichen Auftragsvergabe oder auch privaten Auftraggebenden als Entscheidungshilfe. Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hilden bestehen. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Hilden erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.)

Der Wohnsitz der antragstellenden Person oder der Firmenstandort muss daher Hilden sein.

Die Bescheinigung in Steuersachen wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerbliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa

  • Taxikonzession
  • Genehmigung Güterkraftverkehr
  • Gaststättenkonzession
  • Maklererlaubnis
  • Spielhallenkonzession

Sie erhalten die Bescheinigung nach Geldeingang innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.

In Abhängigkeit davon, für wen die Bescheinigung erstellt werden soll, werden unterschiedliche Unterlagen bzw. Nachweise zusätzlich zum Antrag benötigt.

Soll die Bescheinigung für

  • Sie als Person ausgestellt werden, fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises, Pass oder ein anderes amtliches Identitätsdokument bei.
  • eine andere Person ausgestellt werden, fügen Sie bitte eine Kopie des Personalausweises, Pass oder ein anderes amtliches Identitätsdokument bei sowie eine Vollmacht bei.
  • eine Firma ausgestellt werden, fügen Sie bitte eine Kopie der Gewerbeanmeldung bei.

Den Antrag finden Sie rechts unter "Anträge und Informationen".

Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.

Bitte beachten Sie, dass die Vorauszahlung den Antrag nicht ersetzt.
!!! Für die Erstellung der Bescheinigung ist der Antrag und Geldeingang erforderlich !!!

Für die Ausstellung je Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00€ fällig.
Die Gebühr ist im Voraus zu begleichen.

Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadt Hilden bei der

Sparkasse HRV (BLZ 334 500 00) Kto.-Nr. 34300566
IBAN: DE75 3345 0000 0034 3005 66, BIC: WELADED1VEL

unter Angabe des Kassenzeichens 228549/UB/ + Namen derjenigen Person/Firma,
für welche die Bescheinigung benötigt wird.

Sofern eine neue Bescheinigung benötigt wird ist diese wieder gebührenpflichtig.

NULL
NULL
NULL
NULL
NULL
NULL

pdf Antrag "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen (vormals Unbedenklichkeitsbescheinigung)" wird noch in Online-Formular umgewandelt. LINK dann noch einfügen.

Stadt Hilden
IV-20.3 Amt für Finanzservice - Zentrale Buchhaltung

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
vollstreckung@hilden.de
ja
+49 2103 72-85280
NULL
+49 2103 72-0
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis: Leika-Leistung Bescheinigung in Steuersachen (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Steueramt, Finanzamt
Bund, Land
Ministerium der Finanzen
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium der Finanzen
10293
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit