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05.10.2019 14:38:15
17.03.2022 14:36:24
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§ 49 Absatz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) [http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__49.html]
Ordnungswidrigkeitengesetz
OWiG
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Besichtigung von sichergestellten und beschlagnahmten Gegenständen
99089071000000
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Stadt Hilden
nicht zutreffend

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag + Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag + Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Ordnungsamt@hilden.de
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+49 2103 72-1328
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Zugeordnet
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren
Recht & Ordnung
OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Besichtigung von sichergestellten und beschlagnahmten Gegenständen (Reifegrad: 3)
Kommunal
Rechtsamt
Bund, Land, Kommunal
Ministerium der Justiz
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Justizleistung
Ministerium der Justiz
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Besichtigung von sichergestellten und beschlagnahmten Gegenständen
10243
zurückgestellt
01.04.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit