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05.10.2019 14:38:15
04.10.2021 12:46:04
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Bestattungsgesetz NRW

BestG NRW

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Bestattung
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Nach ihrem Tod werden Personen bestattet bzw. beerdigt.

Beerdigung, Begräbnis, Tod, Friedhof, Friedhöfe, Beisetzung, Nutzungsdauer, Wahlgrabstätte

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen, Erdbestattung, Feuerbestattung (Waldbestattung, Urnenbestattung) und anonyme Bestattung. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und sollte spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Ausnahmen kann das Ordnungsamt (verlinken) aus wichtigem Grund zulassen. Sind Bestattungspflichtige (Angehörige) nicht vorhanden, nicht zu ermitteln, nicht auffindbar oder kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und veranlasst auch kein anderer die Bestattung, hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

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Die Stadt Hilden verfügt über drei städtische Friedhöfe: Der Hauptfriedhof in der Nähe der Innenstadt und die beiden außerhalb liegenden Friedhöfe der Nord- und Südfriedhof. Jeder Friedhof verfügt über eine Friedhofskappelle. Die Beerdigungstage und Termine sind Montag bis Freitag. Die Bestattungstermine sind durch die von Ihnen beauftragten Bestatter, ausschließlich telefonisch, bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.

In Hilden gibt es folgende Grabarten: Wahlgrabstätten (hier wird wie folgt unterschieden: Einzelwahlgrabstätte, Doppelwahlgrabstätte, Tiefengrabstätte und Urnenwahlgrabstätte), Reihengrabstätten (hier wird wie folgt unterschieden: Reihengräber, Kinderreihengräber, Urnenreihengräber, Pflegefreie Reihengräber, anonyme Reihengräber, anonyme Urnenreihengräber), Aschestreufeld und Aschebeisetzung, Baumgräber, Kolumbarien und der Begräbniswald.

Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten liegt beim Erstkauf bei 30 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht i.d.R. wahlweise wieder erworben werden (auch ohne aktuelle Beisetzung). Die Mindestverlängerung beträgt dann 5 Jahre. Werden nach der ersten Beisetzung weitere Särge oder Urnen in ein Wahlgrab beigesetzt, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die Ruhezeit des letzten Verstorbenen 20 Jahre beträgt.

Das Nutzungsrecht an Reihengräbern liegt beim Erwerb bei 20 Jahren und kann nicht verlängert werden.

Das Nutzungsrecht einer Grabstätte im Begräbniswald liegt bei 35 Jahren.

  1. Kostenanerkenntnis
  2. Zusatzerklärung zum Kostenanerkenntnis
  3. Bestattungsauftrag
  4. Sterbeurkunde
  5. Willenserklärung für eine anonyme Beisetzung bzw. Ascheverstreuung
  6. Vordruck für die Inschrift: Pflegefreies Reihengrab / Begräbniswald

Die Voraussetzungen für eine Bestattung entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Info-Dokument unter "Anträge & Informationen"

Es fallen Gebühren an für die Ausstellung der Sterbeurkunde, die Erteilung der Bestattungsgenehmigung, die Ausstellung eines Leichenpasses und ggf. weitere notwendige Amtshandlungen. Kosten sind beim jeweiligen Amt zu erfragen.

Sollten die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Kreis Mettmann stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann.

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Hauptfriedhof
Kirchhofstr. 61
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1482 oder +492103 72-1741 oder +492103 72-1744

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof

Südfriedhof
Ohligser Weg 45
40723 Hilden

Telefon: +492103 62618

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie 741 / Haltestelle Südfriedhof

Nordfriedhof
Herderstr. 45
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1747

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie O3 / Bushaltestelle Nordfriedhof

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Stadt Hilden
IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung

Hauptfriedhof
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

Südfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Nordfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Mehr zu Süd- und Nordfriedhof finden Sie unter "Weitere Informationen"

Friedhofsverwaltung: Kirchhofstr.
61
40721
Hilden
Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Friedhof@hilden.de
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+492103 72-1743
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+492103 72-1482
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Freigabe Final
Bestattung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Tod
Gesundheit
OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung (Reifegrad: 2)
Kommunal
Ordnungsamt, Sozialamt, Landschaftsverbände, Friedhofsamt
Land, Kommunal
Friedhofsamt
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Friedhofsrecht: OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Bestattung
10227
Konzeption NRW
01.11.2021 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
01.05.2022 00:00:00
30.09.2022 00:00:00
01.12.2022 00:00:00
01.12.2022 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit