Der Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten.
Der Gewerbeparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten, wenn dort ein Gewerbebetrieb gemeldet ist.
Für untenstehende Parkzonen kann für Anwohnende oder Gewerbetreibende ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Pro Haushalt / Gewerbebetrieb werden nur zwei Ausweise ausgestellt. Die Ausstellung kann gleichzeitig bei An- und Ummeldung beantragt werden.
Hildens ausgewiesene Parkzonen:
Bewohnerparkzone I
Bewohnerparkzone II
Bewohnerparkzone III
Bewohnerparkzone IV
Bewohnerparkzone V
Bewohnerparkzone VI
Bewohnerparkzone VII
Straßen der Fußgängerzone (wie Bismarckpassage, Warrington-Platz, Mittelstraße, Axlerhof, Kurt-Kappel-Straße, Schwanenstraße (nur Nr. 1-3) und Heiligenstraße) sind keiner Bewohnerparkzone zugeordnet.
Für die Beantragung per Onlineformular werden folgende PDF-Unterlagen benötigt:
Für die Beantragung vor Ort werden folgende Unterlagen benötigt:
Im Falle der Verlängerung ist die Bevollmächtigung einer anderen Person möglich. In diesem Falle sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr