Bioabfall Entsorgung Regelungen zur Bewirtschaftung/ Entsorgung des Bioabfalls finden sich in der Abfallentsorgungssatzung sowie Gebührensatzung der Stadt Hilden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger.
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Stadt Hilden öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in der Abfallentsorgungssatzung sowie Gebührensatzung festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden. Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der Abfallgebührensatzung.