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05.10.2019 14:38:15
10.01.2022 14:40:28
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  • § 26 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)

GO NRW, VIVBVEG

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Bürgerentscheid
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Haben genug Bürger ein Bürgerbegehren (siehe Leistung "Bürgerbegehren") mit ihrer Unterschrift unterstützt und ist es formell zulässig, aber vom Rat mehrheitlich abgelehnt worden, kommt es zum Bürgerentscheid. Dieser wird üblicherweise wie eine Wahl durchgeführt.
Auch der Rat kann von sich aus mit Zweidrittel-Mehrheit die Durchführung eines so genannten Ratsbürgerentscheids beschließen. Dieser wird wie ein per Bürgerbegehren erreichter Bürgerentscheid durchgeführt.
An der Abstimmung können alle Stimmberechtigten einer Stadt oder Gemeinde teilnehmen. Bei der Abstimmung können Sie die Fragestellung des Bürgerbegehrens mit Ja oder Nein beantworten. Die Mehrheit entscheidet. Diese Mehrheit muss aber gleichzeitig je nach Gemeindegröße 10, 15 oder 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen.
Für Hilden sind es 15 Prozent (rund 7.000 Stimmberechtigte).
Wird diese Mindestzustimmung nicht erreicht, ist der (Rats-)Bürgerentscheid ungültig.

Ein Bürgerentscheid wird wie eine Wahl durchgeführt.
Zu einem Bürgerentscheid kommt es, wenn der Rat einem zuvor durchzuführenden Bürgerbegehren nicht folgen möchte.

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn

  • die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen der Fragestellung folgt und
  • diese Mehrheit (bezogen auf Hilden) mindestens 7.000 Stimmen beträgt.
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Unterschriftenliste

Bei Themen, die alle Mitglieder einer Stadt oder Gemeinde angehen und die im Entscheidungsbereich der Stadt oder Gemeinde liegen, ist nicht nur der Stadt- oder Gemeinderat gefragt. Auch die Bürgerinnen und Bürger können auf ihre eigene Initiative oder die des Gemeindesrates hin mit einem sogenannten Bürgerentscheid selbst abstimmen. Um einen Bürgerentscheid durch die Bürgerschaft zu erwirken bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens.

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Stadt Hilden
I-01 Bürgermeisterbüro

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergermeisterbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1103
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Freigabe Final
Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Engagement & Beteiligung
Engagement & Hobby
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Kommunal
Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Bürgerbeteiligung: OZG-Leistung Bürger- bzw. Volksbegehren und -entscheid: Leika-Leistung Bürgerentscheid
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Konzeption NRW
01.09.2020 00:00:00
04.04.2022 00:00:00
13.06.2022 00:00:00
01.08.2022 00:00:00
05.09.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit