Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Förderung von baudenkmalpflegerischen Maßnahmen an Denkmälern.
Im Rahmen eines pauschalierten Geldbetrages können baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern bezuschusst werden.
Durch Zuschüsse werden durch das Land NRW kleinere kommunale, kirchliche und private baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern gefördert. Typische Fördergegenstände sind Fenstererneuerungen, Dacheindeckungen, der Außenanstrich oder sonstige charakteristische Merkmale des Denkmals.
Gefördert werden grundsätzlich nur Maßnahmen, die noch nicht beauftragt oder begonnen wurden. In begründeten Fällen können die Antragstellenden vor Beginn und Beauftragung der geplanten Maßnahme einen Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn stellen.
Erlaubnis nach § 9 DSchG
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr