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05.10.2019 14:38:15
22.06.2021 13:19:07
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Richtlinien des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Richtlinien der Stadt Hilden über die Gewährung einer städtischen Zuwendung zur Erhaltens-/Denkmalpflege.

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Denkmalförderung
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Förderung von baudenkmalpflegerischen Maßnahmen an Denkmälern.

Denkmal, Förderung, Zuschuss

Im Rahmen eines pauschalierten Geldbetrages können baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern bezuschusst werden.

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Durch Zuschüsse werden durch das Land NRW und die Stadt Hilden kleinere kommunale, kirchliche und private baudenkmalpflegerische Maßnahmen an Denkmälern gefördert. Typische Fördergegenstände sind Fenstererneuerungen, Dacheindeckungen, der Außenanstrich oder sonstige charakteristische Merkmale des Denkmals.
Gefördert werden grundsätzlich nur Maßnahmen, die noch nicht beauftragt oder begonnen wurden. In begründeten Fällen können die Antragstellenden vor Beginn und Beauftragung der geplanten Maßnahme einen Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn stellen.

  • Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers, dass mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird und dass die im notwendigen Antrag (einschließlich der Anlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind.
  • Kopie der Erlaubnis nach §9 DSchG (bei genehmigungs-/erlaubnispflichtigen Maßnahmen) der Unteren Denkmalbehörde bzw. der Baugenehmigung
  • Bauzeichungen, aus denen Baubestand und Änderungen ersichtlich sind (hierzu zählen Grundrisse, Ansichten, Schnitte nach Bedarf sowie Zeichnungen oder Fotos von Fenstern und Türen im geeigneten Maßstab)
  • Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme, aus dem auch die Materialwahl erkennbar ist

evtl. Erlaubnis nach § 9 DSchG

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Ab dem Jahre 2025 stehen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung, so dass eine Zuschussgewährung derzeit nicht möglich ist.

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Stadt Hilden
IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrecht

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
bauverwaltung@hilden.de
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+49 2103 72-601
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Denkmalförderung
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Denkmalförderung: Leika-Leistung Denkmalförderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalförderung: Leika-Leistung Denkmalförderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Denkmalförderung: Leika-Leistung Denkmalförderung (Reifegrad: 0)
Land, Kommunal
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
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In Arbeit
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