Um die Feststellung der
deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein
begründetes Interesse hieran besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die
deutsche Staatsangehörigkeit von einer öffentlichen Stelle angezweifelt wird
oder der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen
Staatsangehörigkeitsausweis verpflichtend ist, z. B. für die Aufnahme in den
diplomatischen Dienst, die Approbation als Ärztin oder Arzt oder für die
Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie formell beantragen.
Die Antragsabgabe erfolgt immer nach
vorheriger Terminabsprache bei Ihrer Stadtverwaltung (Rathaus). einbuergerung@hilden.de
Wichtig! Für Antragstellende, die im Ausland leben: Bitte nutzen Sie die Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes
Zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
sind verschiedene Dokumente erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine nicht
abschließende Übersichtsliste von Unterlagen, die Sie neben dem Antragsformular
und einem gültigen Ausweisdokument als Nachweis der deutschen
Staatsangehörigkeit mitbringen müssen (Original und Fotokopie). Weitere
Informationen, welche Dokumente in Ihrem Einzelfall erforderlich sind, erfahren
Sie bei der Kreisverwaltung Mettmann (s.u. Weiterführende Informationen):
Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Unterlagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen:
Sollten Sie auch ausländische Urkunden vorlegen, benötigen Sie immer eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.
Das Bürgerbüro nimmt Anträge entgegen und leitet diese an den Kreis weiter.
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr