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Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
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Kinder verreisen ohne Eltern
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  • Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
  • Erklärung zeigt, dass die Eltern oder der Elternteil mit der Auslandsreise einverstanden sind
  • Inhalt Bescheinigung:
  1. Personalien des minderjährigen Kindes
  2. Personalien und Kontaktdaten der/des Sorgeberechtigten
  3. gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en
  4. Reisedauer
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Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien des Kindes,
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
  • Reiseroute und Reisedauer
  • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.

Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

  • seiner Geburtsurkunde und
  • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

mit sich führen.

Je nach Zielland,

  • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
  • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
  • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

  • ggfs. schriftliche Einverständniserklärung
  • Personalausweise, Passdokumente der Sorgeberechtigten

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Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.

Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.

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formlose Einverständniserklärung

Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.

Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

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Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Beglaubigungen
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
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Land, Kommunal
Bürgerdienstleistungszentrum
Land
Ministerium des Innern
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern, Ministerium der Justiz
Beglaubigungen: OZG-Leistung Beglaubigungen: Leika-Leistung Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
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zurückgestellt
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit