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11.05.2022 12:35:15
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StrWG NRW
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Einziehung einer Straße
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Die Einziehung beziehungsweise Entwidmung einer Straße ist ein Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung). Die Straße steht dann der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung.

Widmung, Einziehung, Teileinziehung, Straßenwidmung, Gemeindestraße, Anliegerstraße, öffentlicher Verkehr, Fußgängerzone, Liegenschaften

Hat eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vor, so soll die Straßenbaubehörde die Einziehung der Straße verfügen.

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Einziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße (Straßen, Wege und Plätze) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße wieder verliert, d.h. die Straße wird nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt.
Dieses geschieht zum Beispiel, wenn aus einer Durchgangsstraße eine Fußgängerzone wird. Eine Straße soll eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder andere Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen.
Die Einziehung muss drei Monate vorher öffentlich bekannt gemacht werden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

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Die Absicht der Einziehung oder Teileinziehung ist von den berührten Gemeinden auf Kosten des Trägers der Straßenbaulast mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben; dabei ist unter Angabe von Zeit und Ort darauf hinzuweisen, dass bei der Gemeinde Karten der betroffenen Straße zur Einsicht bereitliegen.
Von der Bekanntmachung kann abgesehen werden, wenn die zur Einziehung oder Teileinziehung vorgesehenen Strecken in dem in einem Planfeststellungsverfahren ausgelegten Plan als solche kenntlich gemacht worden sind.

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Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

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Stadt Hilden
IV-61.2 Planungs- und Vermessungsamt - Vermessung und Liegenschaften

Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
vermessung@hilden.de
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+49 2103 72-601
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Widmung bzw. Einziehung einer Straße
offline (noch nicht in Betrieb)
4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
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Bund, Land, Kommunal
Tiefbauamt
Bund, Land
Tiefbauamt
Ministerium für Verkehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Verkehr
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In Arbeit
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In Arbeit
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