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05.10.2019 14:38:15
22.10.2020 13:37:42
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§ 33 Absatz 4 Nummer 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG NRW
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elektronische Dokumente
99014006000000
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Neben weiteren Beglaubigungsarten besteht auch die Möglichkeit, Ausdrucke elektronischer Dokumente beglaubigen zu lassen.

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Der Ausdruck eines der Stadt Hilden elektronisch vorliegenden Dokumentes kann beglaubigt werden.
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Entsprechend Tarif Nr. 2 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden

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Die Form des Beglaubigungsvermerks ist entsprechend dem Runderlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein Westfalen vom 28.04.1977 - I C 2/17-21.14  vorzunehmen.

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Stadt Hilden
I-01 Bürgermeisterbüro

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergermeisterbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1103
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Freigabe Final
Beglaubigungen
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
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Land, Kommunal
Bürgerdienstleistungszentrum
Land
Ministerium des Innern
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern, Ministerium der Justiz
Beglaubigungen: OZG-Leistung Beglaubigungen: Leika-Leistung elektronische Dokumente
10614
zurückgestellt
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit