Neben weiteren Beglaubigungsarten besteht auch die Möglichkeit, Ausdrucke elektronischer Dokumente beglaubigen zu lassen.
Entsprechend Tarif Nr. 2 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden
Die Form des Beglaubigungsvermerks ist entsprechend dem Runderlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein Westfalen vom 28.04.1977 - I C 2/17-21.14 vorzunehmen.
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr