Der Personalausweis wird mit aktivierter Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben
Der Personalausweis wird mit einer Funktion zum elektronischem Identitätsnachweis ausgegeben. Der Ausweishersteller schaltet die Funktion aus, wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht 16 Jahre alt ist.
Die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wird bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises von Amts wegen deaktiviert.
Personalausweis
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
keine
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr