Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Auf Verlangen des Personalausweisinhabers hat die Personalausweisbehörde Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren
Für das Auslesen des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises müssen Sie persönlich mit dem Personalausweis erscheinen.Personalausweis
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
keine
keine
Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr