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05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 13:01:41
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Achtes Buch Sozialgesetzbuch

SGB VIII

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Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
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Geburt Kind, Anerkennung der Mutterschaft

Mutter Eltern Mutterschaftsanerkennung

Erklärung zur Mutterschaft, Mutterschaftsanerkennung

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Eine Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, die Erklärung, durch die die Mutterschaft anerkannt wird, aufzunehmen sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Mutter zu beurkunden (§ 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).
Die Beurkundung kann auch im Standesamt erfolgen.

  • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Mutterpass (bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes)

persönlicher Termin

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In der Regel 5 Werktage.

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Bei Notaren können Gebühren anfallen.

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Stadt Hilden
III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
beistandschaften@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Erklärung zur Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Geburt
Familie & Kind
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Land, Kommunal
Jugendamt
Bund
Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
eID erforderlich: Vertrauensniveau hoch
Ministerium der Justiz
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit