§ 55a Absatz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55a.html]
Gewerbeordnung
GewO
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Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung
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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Unternehmensanmeldung und -genehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung (Reifegrad: 3)
Bund, Land, Kommunal
Ordnungsamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Reisegewerbe: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung