Wenn Sie ein Gebäude abreißen wollen müssen Sie prüfen, ob diese Maßnahme bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzumelden ist. Dies ist bei größeren Gebäuden der Fall und wenn das Gebäude an ein anderes angebaut ist. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, da die Anzeige mindestens 4 Wochen vor Abriss eingegangen sein muss.
Wenn Sie eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) vollständig beseitigen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.
Dies ist erforderlich für:
Vor der Beseitigung eines Gebäudes müssen Sie verschiedene Dinge beachten.
Beispielsweise:
Wenn Sie eine bauliche Anlage nur teilweise beseitigen möchten, so handelt es sich um die Änderung einer baulichen Anlage, für die in der Regel ein Bauantrag einzureichen ist.
Für verfahrensfreie Beseitigungen können sie beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer vollständigen, mängelfreien Anzeige dürfen Sie mit dem Abbruch der Anlage beginnen.
Beachten Sie auch die Anlagen zur "Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über bautechnische Prüfungen"
Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!
Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99012001001000
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Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung