Wenn Sie Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) erhalten, können Sie bei der Behörde, die Ihre Leistungen auszahlt, die Berechtigungskarte für das sogenannte SozialTicket erhalten. Mit der Berechtigungskarte können Sie das SozialTicket bei den Verkehrsbetrieben kaufen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetadressen der Verkehrsbetriebe, z.B. bei der Rheinbahn, VRR.
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr erhalten.
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung