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05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 14:20:41
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Europawahlgesetz, Europawahlordnung

EuWG, EuWahlO

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Europawahl
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Bei der Europawahl können Sie wählen, wer Sie im Europäischen Parlament vertritt.

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Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt fünf Jahre. In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Alle Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen, sind grundsätzlich wahlberechtigt. Wenn Sie zum ersten Mal in der Bundesrepublik ihr Wahlrecht ausüben möchten, ist von den betroffenen Personen einmalig ein Antrag zu stellen. Über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis folgt eine Rückmeldung an den Herkunftsmitgliedsstaat. Anträge bei späteren Europawahlen sind dann nicht mehr erforderlich.

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Alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Unionsbürger bringen bitte ihren Identitätsnachweis mit.
In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.

Sie haben eine Stimme. Je nach Partei wählen Sie eine Landesliste oder eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer.
Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach. Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimmen nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.

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Stadt Hilden
II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
wahlamt@hilden.de
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+49 2103 72-404
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+49 2103 72-1152
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Freigabe Final
Wahlergebnisse
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Engagement & Beteiligung
Engagement & Hobby
OZG-Leistung Wahlergebnisse: Leika-Leistung Europawahl (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit