NULL
05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 14:20:41
2/3
NULL

Europawahlgesetz, Europawahlordnung

EuWG
NULL
1
1
1
1
1
1
1
NULL
1
Europawahl Durchführung
99128003058000
NULL

Die Durchführung der Wahl und der Wahlvorgang ist gesetzlich vorgeschrieben.

NULL
  • gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel
  • der Wähler oder die Wählerin hat die Wahlbenachrichtigung vorzulegen oder sich auszuweisen
  • wenn der Wähler oder die Wählerin im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, wird der Stimmzettel ausgehändigt
  • der Schriftführer oder die Schriftführerin notiert die Stimmabgabe
  • anschließend betritt die wählende Person einzeln die Wahlkabine
  • durch Kreuz oder anderweitig wird der gewünschte Wahlvorschlag eindeutig kenntlich gemacht
  • anschließend wird der Stimmzettel in der Wahlkabine gefaltet
  • nach Verlassen der Wahlkabine wird der Stimmzettel von der wählenden Person in die Wahlurne eingeworfen
  • zuständig: Wahlvorstand
NULL

Nachdem Sie den Wahlraum betreten haben, legen Sie dem Wahlvorstand Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis bzw. Reisepass - ausländische Wahlberechtigte ihren Identitätsnachweis - vor.
Es wird geprüft, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Ist dies der Fall, erhalten Sie vom Wahlvorstand einen Stimmzettel.
Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die 
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig und falten den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Nach Verlassen der Wahlkabine werfen Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis oder Reisepass; ausländische Wahlberechtigte: Identitätsnachweis

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

NULL

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, 
  • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
  • Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
  • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
  • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

NULL

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

NULL
NULL
NULL
NULL
Stadt Hilden
II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
wahlamt@hilden.de
NULL
+49 2103 72-404
NULL
+49 2103 72-1152
NULL
NULL
NULL
Freigabe Final
Wahlergebnisse
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Engagement & Beteiligung
Engagement & Hobby
NULL
Land, Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
10143
NULL
NULL
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit