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05.10.2019 14:38:15
21.04.2022 18:09:59
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Baugesetzbuch, Bundes-Bodenschutzgesetz
BauGB, BBodSchG
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Anliegerbescheinigung Ausstellung
99012003012000
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Information über mit einem Grundstück in Zusammenhang stehende Abgaben und weitere Rechte und Pflichten

Anliegerbescheinigung, Erschließungskosten, Kanalanschlussbeiträge

Mit dieser Dienstleistung kann eine Auskunft über bereits gezahlte bzw. noch zu erhebende Erschließungskosten (Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge), mögliche Abtretungen von Straßenland, Vorkaufsrechte sowie das Vorliegen eines Bebauungsplanes beantragt werden.

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Wer ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschließungskosten anfallen, Abtretungen von Straßenland zu erwarten sind und Vorkaufsrechte bestehen. Zudem verschafft die Anliegerbescheinigung einen ersten Einblick in die bauplanungsrechtlichen Vorgaben, da sie die Information enthält, ob das Grundstück im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt.

Die Anliegerbescheinigung geht somit über den Antrag auf Auskunft über Erschließungskosten hinaus. Die Bescheinigung enthält keine Angaben über die Höhe möglicher Abgaben, sondern lediglich die grundsätzliche Aussage, ob noch Beiträge anfallen oder nicht.

  • konkrete Benennung des Grundstücks/der Grundstücke, für das/die die Auskunft benötigt wird d.h. Angabe der Anschrift sowie der Flur und des Flurstücks/ der Flurstücke.
  • Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht/Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin
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Es werden Gebühren in Höhe von 50,00 € (je Bescheinigung) erhoben.

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ca. 1 Woche

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Formloser Antrag

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Stadt Hilden
IV-60.3 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht Verwaltungsabteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
bauaufsicht@hilden.de
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+49 2103 72-601
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung
online
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Anliegerbescheinigung Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Anliegerbescheinigung Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Anliegerbescheinigung Ausstellung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Anliegerbescheinigung Ausstellung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Anliegerbescheinigung Ausstellung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Erschließungsbeitrag und Anliegerbescheinigung: Leika-Leistung Anliegerbescheinigung Ausstellung (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Tiefbauamt, Bauaufsicht, Anlieger- und Beitragsstellen
Land
Tiefbauamt, Anlieger- und Beitragsstellen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium für Verkehr
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ministerium für Verkehr
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Vorgelegt
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit