NamÄndG
BGB
Der Familienname ist ein Teil des Namens eines Menschen. Er ergänzt den Vornamen und drückt die Zugehörigkeit des Namensträgers zu einer Familie aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Familienname geändert werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die rechtliche Grundlage für das Tragen eines Familiennamens und die Möglichkeiten über die Änderung dieses Familiennamens z.B. durch Eheschließung, Adoption. Der Familienname kann gleichzeitig der Geburtsname einer Person sein, wie auch der erklärte Ehename ein solcher Familienname ist.
Erklärungen über den Familiennamen können im Standesamt abgegeben werden, erst wenn das zuständige Standesamt diese Erklärung entgegen nimmt, wird die Erklärung wirksam.
Die Abgabe einer Erklärung zur Namensführung kostet 25,00€,
die entsprechende Bescheinigung darüber 10,00€.
Es gibt diverse Konstellationen und Voraussetzungen unter denen Sie Ihren Familiennamen ändern können. So z.B. im Zuge einer Eheschließung, aber auch auf Grund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern etc.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich gerne an Ihr zuständiges Standesamt.
Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Namensänderung beim Kreis Mettmann beantragt werden. Die Beratung findet im Bürgerbüro statt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr