Ein Kind kann sich einer Namensänderung seiner Eltern in bestimmten Fällen per Erklärung anschließen.
Ein Kind kann sich einer Namensänderung seiner Eltern in bestimmten Fällen per Erklärung anschließen.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
Die Erklärung muss vom zuständigen Standesamt wirksam entgegengenommen werden
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Antrag (PDF befüllt)