Der alleinsorgeberechtigte Elternteil, kann dem gemeinsamen Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Elternteil erteilen.
Der alleinsorgeberechtigte Elternteil, kann dem gemeinsamen Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten Elternteil erteilen.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
Die Erklärung muss vom zuständigen Standesamt wirksam entgegengenommen werden.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Antrag (PDF befüllt)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.