Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind den gemeinsamen Ehenamen erhält.
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind den gemeinsamen Ehenamen erhält.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegen genommen.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
keine
Antrag (PDF befüllt)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.