familiennameAenderungKind0
05.10.2019 14:38:15
09.11.2020 13:25:11
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§ 46 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html], § 1618 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1618.html], § 45 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45.html]
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsverordnung, Personenstandsgesetz
BGB, PStV, PStG
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Familienname Änderung Kind - Einbenennung
99083001011008
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Sie können Ihren Ehenamen zum Geburtsnamen Ihres Kindes erklären.
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Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind den gemeinsamen Ehenamen erhält.

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Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind den gemeinsamen Ehenamen erhält.

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde
  • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
  • Einwilligungserklärung des Ehepartners
  • Sorgerechtsnachweis
  • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

  • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
  • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist und/oder das Kind seinen Namen trägt.

Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.

Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegen genommen.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.


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keine

Antrag (PDF befüllt)

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Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Namensänderung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Eheschließung
Familie & Kind
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Kommunal
Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Namensänderung: OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Familienname Änderung Kind - Einbenennung
10029
Konzeption NRW
01.01.2021 00:00:00
01.09.2021 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
01.08.2022 00:00:00
01.10.2022 00:00:00
01.11.2022 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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