familiennameAenderungKind0
05.10.2019 14:38:15
09.11.2020 13:25:11
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§ 46 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html], § 1617b Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617b.html], § 45 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45.html]
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung
BGB, PStG, PStV
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Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
99083001011010
Der Geburtsname eines Kindes kann nach der Begründung der gemeinsamen Sorge eines nicht verheirateten Elternpaares neu bestimmt werden.

Der Geburtsname eines Kindes kann nach der Begründung der gemeinsamen Sorge eines nicht verheirateten Elternpaares neu bestimmt werden.

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Der Geburtsname eines Kindes kann nach der Begründung der gemeinsamen Sorge eines nicht verheirateten Elternpaares neu bestimmt werden.

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Der Geburtsname eines Kindes kann nach der Begründung der gemeinsamen Sorge eines nicht verheirateten Elternpaares neu bestimmt werden.

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde oder
  • Sorgesrechtsnachweis

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

  • Kind führt bereits einen Namen
  • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
  • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

Die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte bei ihrem zuständigen Standesamt.

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.

Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegengenommen.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.


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Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

Antrag (PDF befüllt)

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Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Namensänderung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Eheschließung
Familie & Kind
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Kommunal
Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Namensänderung: OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
10029
Konzeption NRW
01.01.2021 00:00:00
01.09.2021 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
01.08.2022 00:00:00
01.10.2022 00:00:00
01.11.2022 00:00:00
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
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