familienname0
05.10.2019 14:38:15
09.11.2020 13:25:11
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§ 46 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html], § 41 Personenstandsgesetz (PStG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__41.html], § 1355 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html], § 3 Absatz 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__3.html]
Lebenspartnerschaftsgesetz, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch
LPartG, PStG, PStV, BGB
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Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
99083001011005
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Geburtsnamen wiederannehmen

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Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft ist aufgelöst, Sie führen Ihren Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen nach deutschem Recht und wünschen sich nun Ihren vorher geführten Familiennamen wieder zu tragen oder diesem dem Ehe- bzw- Lebenspartnerschaftsnamen anzufügen oder voranzustellen? Dies ist per Erklärung beim zuständigen Standesamt möglich.


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Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft ist aufgelöst, Sie führen Ihren Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen nach deutschem Recht und wünschen sich nun Ihren vorher geführten Familiennamen wieder zu tragen oder diesem dem Ehe- bzw- Lebenspartnerschaftsnamen anzufügen oder voranzustellen? Dies ist per Erklärung beim zuständigen Standesamt möglich.

  • begl. Abschr. aus dem Eheregister mit dem Vermerk der Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
  • Reisepass oder Personalausweis

Im Einzelfall ggfls. weitere Dokumente.


    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • Tod des Ehegatten
    25€ für die Erklärung, 10€ für eine Bescheinigung über die Namensführung

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.

    Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegengenommen.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.


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    keine

    Antrag (PDF befüllt)

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    Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!


    Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99083001011005

    Stadt Hilden
    II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
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    Am Rathaus
    1
    40721
    Hilden
    Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
    Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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    Freigabe Final
    Namensänderung
    offline (noch nicht in Betrieb)
    1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
    Eheschließung
    Familie & Kind
    OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens (Reifegrad: 3)
    Kommunal
    Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
    Bund
    kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
    Namensänderung: OZG-Leistung Namensänderung: Leika-Leistung Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
    10029
    Konzeption NRW
    01.01.2021 00:00:00
    01.09.2021 00:00:00
    01.03.2022 00:00:00
    01.08.2022 00:00:00
    01.10.2022 00:00:00
    01.11.2022 00:00:00
    In Arbeit
    In Arbeit
    In Arbeit
    In Arbeit
    In Arbeit