Geburtsnamen wiederannehmen
Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft ist aufgelöst, Sie führen Ihren Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen nach deutschem Recht und wünschen sich nun Ihren vorher geführten Familiennamen wieder zu tragen oder diesem dem Ehe- bzw- Lebenspartnerschaftsnamen anzufügen oder voranzustellen? Dies ist per Erklärung beim zuständigen Standesamt möglich.
Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft ist aufgelöst, Sie führen Ihren Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen nach deutschem Recht und wünschen sich nun Ihren vorher geführten Familiennamen wieder zu tragen oder diesem dem Ehe- bzw- Lebenspartnerschaftsnamen anzufügen oder voranzustellen? Dies ist per Erklärung beim zuständigen Standesamt möglich.
Im Einzelfall ggfls. weitere Dokumente.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
Die Erklärung wird vom zuständigen Standesamt wirksam entgegengenommen.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
keine
Antrag (PDF befüllt)
Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!
Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99083001011005