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Fischereischein
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Beantragen Sie die Neuausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins.

Fischereiwesen, Ersatzfischereischein, Fischereischeinerteilung, Jahresfischereischein, Urlaubs-Fischereischein, Jugendfischereischein, Angeln, Fischereierlaubnisschein, Angelkarte, Angelerlaubnisschein, Angelschein, Urlauber-Fischereischein, Prüfung Fischerei, Fischereischeinausstellung, Staatliche Fischerprüfung, Fischereireferat, Fischerschein, Sachkunde Fischerei, Fischerei, Abgabe Fischerei, Anglerkarte, Angelerlaubnis, Fischereiprüfung, Fischerprüfung, Fisch, Anglerprüfung, Fischer, Online-Termin, Onlinetermin

  • Ein Fischereischein ist in Nordrhein-Westfalen für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre gültig
  • Um einen Fischereischein zu erhalten, muss im Regelfall zuvor eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
  • Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können einen Fischereischein beantragen. Personen, die das zehnte aber nicht das 16. Lebensjahr beendet haben können auch ohne abgelegte Fischerprüfung einen Jugendfischereischein beantragen. Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit keine Fischerprüfung ablegen können, dürfen einen Sonderfischereischein beantragen.

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Wenn Sie auf Fischfang gehen möchten, müssen Sie zunächst eine Fischerprüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann abgenommen. Neben den Fischereischein müssen Sie eines für das ausgewählte Angelgewässer ausgestellten Fischereierlaubnisscheines sein.

Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die Gemeinde zuständig, in der man seinen Hauptwohnsitz hat.

Als Jugendlicher zwischen 10 und 15 Jahren können Sie sich ohne Ablegung einer Fischerprüfung im Bürgerbüro der Gemeinde Ihres Wohnsitzes einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit einem Jugendfischereischein darf generell nur in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers geangelt werden.

Frühestens mit 13 Jahren können Sie an der Fischerprüfung teilnehmen. Trotz absolvierter Fischerprüfung kann bis zum 14. Lebensjahr lediglich ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein kann nach absolvierter Fischerprüfung erst ab dem Alter von 14 Jahren erworben werden. Lediglich der Jahresfischereischein berechtigt zum Angeln ohne Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers. Spätestens mit 16 Jahren muss, um rechtmäßig angeln gehen zu können, die Fischerprüfung abgelegt werden.

Informationen zur Ablegung der Fischereiprüfung vor der Unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann entnehmen Sie bitte der Homepage des Kreis Mettmann.

Angelschein Neuausstellung:

  • Prüfungsunterlagen, Personalausweis und Foto mitbringen (müssen selber kommen)

Angelschein Verlängerung:

  • Angelschein
  • Wenn alle Verlängerungsfelder auf dem Angelschein voll sind, muss ein neuer ausgestellt werden. Dann ist auch ein neues Foto mitzubringen
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  • für einen Jugendfischereischein (1 Jahr Gültigkeit): 8,00 EUR
  • für einen Jahresfischereischein (1 Jahr Gültigkeit): 16,00 EUR
  • für einen Jahresfischereischein (5 Jahre Gültigkeit): 48,00 EUR
  • für einen Sonderfischereischein (1 Jahr Gültigkeit): 8,00 EUR
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Der Fischereischein wird im Bürgerbüro sofort ausgestellt.
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keine
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Stadt Hilden
II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
buergerbuero@hilden.de
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+49 2103 72-1777
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Freigabe Final
Fischerei
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Abfall & Umweltschutz
Umwelt
OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Fischereibehörde, untere Fischereibehörde
Land
Fischereibehörde
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Fischereischein: OZG-Leistung Fischerei: Leika-Leistung Fischereischein
Serviceportal Stadt Bielefeld
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Konzeption NRW
15.04.2020 00:00:00
01.07.2020 00:00:00
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In Arbeit
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