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05.10.2019 14:38:15
10.12.2020 15:01:00
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Kreislaufwirtschaftsgesetz
KrWG
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Gartenabfall
99001005000000
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Gartenabfälle können in normalen Mengen in der Biotonne oder auf dem zentralen Bauhof entsorgt werden. Sie können außerdem eigenständig kompostiert werden.
Gartenabfall, Biotonne, Gartenreste, Grünschnitt, Laub, Entsorgung, Biomüll, Bioabfall, Kompost, Kompostierung, Mülltonne

Gartenabfälle können in der Biotonne entsorgt werden, zum zentralen Bauhof verbracht werden oder eigenständig kompostiert werden

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Die aus privaten Haushalten und Gärten in den Biotonnen bereitgestellten Bioabfälle werden im Holsystem eingesammelt und befördert. Die Biotonnen werden von der Stadt Hilden zur Verfügung gestellt. Im Herbst (Oktober bis Dezember) werden zusätzlich städtische Laubsäcke, in denen nur Laub eingefüllt werden darf, im Holsystem eingesammelt.

Sperrige Grünabfälle aus privaten Gärten sowie größere Mengen an Grünabfällen (Frühjahrsschnitt, Herbstlaub sowie aus größeren Außenanlagen und Gärten) werden zusätzlich im Bringsystem bei der städt. Grünabfallsammlung angenommen. Äste und kleine Bäume werden nur mit einem Stammdurchmesser von weniger als 10 cm und einer Länge von 100 cm gebündelt entgegengenommen. Bei Bäumen und Sträuchern muss der Wurzelstock entfernt sein.

Die Stadt Hilden fördert die Eigenkompostierung von Bioabfällen.

Die in bzw. bei Ausübung einer gewerblichen Gärtner- oder Landschaftsbautätigkeit anfallenden Gartenabfälle sind von der kommunalen Entsorgung bzw. Verwertung ausgeschlossen.

Abfallpass (im Abfallkalender enthalten) und Ausweisdokument  
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Gemäß Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

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keine

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten unserer Kompostierungsanlage.

Städtische Laubsäcke können Sie im Herbst zu 1 € / Stck. auf dem Zentralen Bauhof erwerben. Die ausschließlich für Laub vorgesehenen Säcke werden dann von Oktober bis Dezember an den jeweiligen Biotonnen-Abfuhrtagen abgeholt.

Sind Sie ein Gewerbebetrieb wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann Email: entsorgung@kreis-mettmann.de, +49 2104 99-0

Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99001005004000

https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Zentraler%20Bauhof/Abfallentsorgung%20und%20Abfallberatung/

https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Ortsrecht/VII-01%20Satzung%20%C3%BCber%20die%20Abfallentsorgung.pdf

Stadt Hilden
IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung

Öffnungszeiten zur Annahme von Wertstoffen auf dem Hildener Wertstoffhof:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes (u.a. Abfallberatung):
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Auf dem Sand
31
40721
Hilden
Buslinien: O3 / Haltestelle: Auf dem Sand
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Bauhof@hilden.de
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+49 2103 72-1732
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Freigabe Final
Abfallentsorgung
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Wohnen & Umzug
Bauen & Wohnen
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Land, Kommunal
Stadtkasse, Steueramt, Entsorgungsbetriebe
Land, Kommunal
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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Vorgelegt
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit