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30.03.2021 10:43:11
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Gaststättengesetz
GastG
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Gaststättengewerbe Gestattung
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Alkohol einmalig aus besonderem Anlass ausschenken. Ein besonderer Anlass kann ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis sein, wie beispielsweise Volksfeste, Schützenfeste oder sonstige Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften.

Gestattung, Volksfeste, Weihnachtsmarkt, Alkoholausschank, Vorübergehende Gestattung, stehende Veranstaltung, Ausschankgenehmigung, Gaststättenbetriebe
Erlaubnis zum einmaligen Alkoholausschank.
Wer bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten will, benötigt eine Gestattung.

Eine erlaubnispflichtige Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes wird für kurzfristige bzw. einmalige gastronomische Tätigkeiten erteilt, wenn besondere Anlässe wie z.B. Sommerfeste, Straßenfeste, Brauchtumsveranstaltungen oder ähnliche Veranstaltungen vorliegen. Sie benötigen eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG), wenn Sie bei der Veranstaltung alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten wollen.
Dies gilt nur dann, wenn die betreffende Veranstaltung von jedermann oder von einem bestimmten Personenkreis besucht werden kann.

Keine Gestattung ist erforderlich, soweit im Rahmen zeitlich begrenzter öffentlicher Ereignisse lediglich Speisen und/oder alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

  • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
  • Im Einzelfall: weitere Unterlagen zum Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit oder der Eignung von Räumen und Freiflächen für einen sicheren Gastronomiebetrieb (zum Beispiel polizeiliches Führungszeugnis, Baugenehmigung, etc.)

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Die Verwaltungsgebühr beträgt im Regelfall je Anlass 70,00 €.
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Den Antrag auf Erteilung einer Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig, 2 Wochen vorher, schriftlich stellen. Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

Antrag Gestattung

Hinweis: Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Stadt Hilden
II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
gewerbe@hilden.de
ja
+49 2103 72-85608
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+49 2103 72-1323
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Freigabe Final
Unternehmensanmeldung und -genehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Unternehmensstart & Gewerbezulassung
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gaststättengewerbe Gestattung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gaststättengewerbe Gestattung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gaststättengewerbe Gestattung (Reifegrad: 3)
Bund, Land, Kommunal
Ordnungsamt
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Wirtschaftsserviceportal - 1. Digitalisierungsstraße (Start: 1.7.2020)
Gaststättengewerbe: OZG-Leistung Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Leika-Leistung Gaststättengewerbe Gestattung
10294
Inbetriebnahme NRW
01.09.2020 00:00:00
28.08.2020 00:00:00
30.10.2020 00:00:00
15.03.2021 00:00:00
15.03.2021 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit