Information über bereits gezahlte bzw. noch zu erhebende Erschließungskosten.
Mit dieser Dienstleistung kann Auskunft über die Belastung eines Grundstücks mit Erschließungskosten beantragt werden.
Wer ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte, benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschließungskosten anfallen. Unter diesem Oberbegriff sind üblicherweise die öffentlich-rechtlichen Abgaben zu verstehen, die eine Gemeinde im Zusammenhang mit der Erschließung eines Grundstücks einmalig erhebt. Das sind der Erschließungsbeitrag und der Kanalanschlussbeitrag.
Die Bescheinigung enthält keine Angaben über die Höhe von möglichen Erschließungsbeiträgen. Da diese Abgaben immer individuell für eine Erschließungsanlage ermittelt werden, kann die Bescheinigung nur eine grundsätzliche Aussage enthalten, ob noch Beiträge anfallen oder nicht.
25,00 € je Grundstück
Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. einer Woche.
Formloser Antrag
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr