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05.10.2019 14:38:15
22.10.2020 13:41:23
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Personenstandsgesetz
PStG
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Geburtenregister
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Für jede in Deutschland erfolgte Geburt legt das zuständige Standesamt ein Geburtenregister an.

Geburtsurkunde

Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
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Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

  • Nachweise über den Personenstand der Eltern (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunde)
  • Geburtsanzeige
  • Namenserklärung für den Namen des zu beurkundenden Kindes
  • Nachweise der Staatsangehörigkeiten der Eltern

Weitere Dokumente im Einzelfall möglich.

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Für die Beurkundung der Geburt eines in Deutschland geborenen Kindes fallen keine Gebühren an.
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keine
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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Standesamt@hilden.de
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+49 2103 72-1329
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Freigabe Final
Geburtsurkunde und -bescheinigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister (Reifegrad: 3)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtenregister
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
10557
Inbetriebnahme NRW
02.03.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
01.04.2021 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit