Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person.
Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Für die erste Geburtsurkunde 16,00 € für jede weiteren Geburtsurkunde, bei gleicher Bestellung, 8,00 €.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr