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22.10.2020 13:41:23
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Personenstandsgesetz
PStG
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Geburtsurkunde
99027002000000
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Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person.

Geburtstag, internationale Geburtsurkunde, Klapperstorch, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Geburtsurkunde international, Kindesanmeldung, Bescheinigung Geburt, Geburt, Kind, Entbindung, Anmeldung, Mutter, Sohn, Baby, Antrag Geburtsurkunde, Standesamtsangelegenheiten, Urkunde, Neugeborene, Standesamtsangelegenheit, Urkunde (Geburtsurkunde), Nachwuchs, Frühgeburt, Schwangerschaft, Tochter, Vater

  • Geburtsurkunde
  • dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person
  • enthält folgende Angaben:
    - die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes,
    - das Geschlecht des Kindes,
    - Ort und Tag der Geburt,
    - die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes,
    - die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt

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Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes,
  • die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.

Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Geburtsurkunde
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
  • Geburtsurkunde in eingeschränkter Form; darin sind auf Wunsch bestimmte Angaben nicht enthalten: Daten zum Geschlecht, zu den Eltern, zur Religionszugehörigkeit.

Personalausweis oder Reisepass

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
  • die Eltern,
  • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

Für die erste Geburtsurkunde 16,00 € für jede weiteren Geburtsurkunde, bei gleicher Bestellung, 8,00 €.

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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Standesamt@hilden.de
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+49 2103 72-1329
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Freigabe Final
Geburtsurkunde und -bescheinigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde, OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde (Reifegrad: 3)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Geburtsurkunde
Ministerium des Innern
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
10557
Inbetriebnahme NRW
02.03.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
01.04.2021 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
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In Arbeit
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit