geburtsurkunde0
05.10.2019 14:38:15
22.10.2020 13:41:23
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Personenstandsverordnung
PStV
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Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
99027002012002
Geburtsurkunden werden auch mehrsprachig ausgestellt.
Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.
CIEC, Geburtsurkunde, Geburt, International, Nachweis, Ausland, Übereinkommen
  • Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • Beantragung sollte – wenn möglich – online über die jeweiligen Portale der Städte und Gemeinden erfolgen
  • mehrsprachige Urkunden sind zur Vorlage bei ausländischen Stellen gedacht
  • ob eine mehrsprachige Urkunde zweckmäßig und ob eine zusätzliche Beglaubigung (Legalisation/Apostille) erforderlich ist, kann nur die betreffende ausländische Stelle entscheiden
  • in den Vertragsstaaten des Übereinkommens (siehe Rechtsgrundlagen) ist keine zusätzliche Beglaubigung erforderlich
  • der Vordrucktext der Urkunde wird in 16 Sprachen der Vertragsstaaten ausgestellt (siehe Rechtsgrundlagen), die Angaben über die Person wird dem deutschen Geburtenregister entnommen
  • zuständig: Standesamt, das die Geburt beurkundet hat

Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
    • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren i. H. v. 16,00€ an.

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keine

  • Formulare: keine
  • Online-Dienst vorhanden: je nach Angebot des Amtes
  • Schriftform erforderlich:
  • Persönliches Erscheinen nötig:
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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Geburtsurkunde und -bescheinigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig (Reifegrad: 3)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
10557
Inbetriebnahme NRW
02.03.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
01.04.2021 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
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Vorgelegt
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit