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05.10.2019 14:38:15
22.10.2020 13:41:23
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Personenstandsverordnung
PStV
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Geburtszeit
99027001000000
Aus dem Geburtenregister und der Geburtsurkunde ist die Geburtszeit ersichtlich. 

Zeitpunkt der Geburt

Aus dem Geburtenregister ist die Geburtszeit ersichtlich. Es gibt aber auch eine Bescheingung über die Geburtszeit.

  • Geburtszeit
  • jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden
  • im Geburtenregister werden Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet

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Die Geburt Ihres Kindes ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im dort geführten Geburtenregister werden der Tag, die Stunde und Minute der Geburt beurkundet.

Geburtsanzeige
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  • Verwaltungsgebühr für die Anzeige einer Geburt: keine.
  • Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister oder einer Geburtsurkunde: 16,00 Euro
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Die Geburt muss angezeigt werden bis: binnen einer Woche nach der Geburt. Bei der Berechnung der Anzeigefrist wird der Tag der Geburt nicht mitgerechnet. Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

keine
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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Standesamt@hilden.de
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+49 2103 72-1329
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Freigabe Final
Geburtsurkunde und -bescheinigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtszeit (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtszeit (Reifegrad: 3)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtszeit
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
10557
Inbetriebnahme NRW
02.03.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
01.04.2021 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
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Vorgelegt
Vorgelegt
Vorgelegt
Vorgelegt
Vorgelegt