geburtszeit0
05.10.2019 14:38:15
22.10.2020 13:41:23
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§ 33 Personenstandsverordnung (PStV) [http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html]
Personenstandsverordnung
PStV
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Geburtszeit Bescheinigung
99027001022000
Die Geburtszeit kann bescheinigt werden.

Geburtszeit bescheinigen

Die Geburtszeit kann bescheinigt werden.

  • Geburtszeit Bescheinigung
  • Beantragung sollte wenn möglich online über die jeweiligen Portale der Städte und Gemeinden erfolgen
  • die Bescheinigung ist als Nachweis für die Bürgerinnen und Bürger gedacht
  • zuständig: Standesamt, das die Geburt beurkundet hat

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Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis über die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.

Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. 


Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:

  1. eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
  2. Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
  3. den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
  • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister (Erst-Exemplar): EUR 10

Persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.


Beantragung schriftlich:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Vorname
  2. Geburtsdatum und -ort
  3. wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


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keine

Geburtsanzeige (PDF befüllt)

Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

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Stadt Hilden
II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Geburtsurkunde und -bescheinigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Querschnitt Bürger
Querschnitt
OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtszeit Bescheinigung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtszeit Bescheinigung (Reifegrad: 3)
Kommunal
Einwohner- und Meldeamt, Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Bund, Land
Ministerium des Innern
kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium des Innern
Personenstandsurkunden: OZG-Leistung Geburtsurkunde und -bescheinigung: Leika-Leistung Geburtszeit Bescheinigung
Digitalisierung von Prozessen im Bürgerwesen, Digitales Bürgerbüro Paderborn
10557
Inbetriebnahme NRW
02.03.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
01.04.2021 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
01.04.2022 00:00:00
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Freigegeben
Freigegeben
Vorgelegt
In Arbeit
In Arbeit