Geburtszeit bescheinigen
Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis über die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:
Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister (Erst-Exemplar): EUR 10
Persönliche Antragstellung:
Beantragung schriftlich:
keine
Geburtsanzeige (PDF befüllt)
Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html