gehwegueberfahrten0
05.10.2019 14:38:15
07.05.2021 15:20:41
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§18 in Verbindung mit §14 a Straßenwegegesetz Nordrhein-Westfalen

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
StrWG NRW
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Gehwegüberfahrten
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Wenn Sie eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück bauen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der Stadt. Das gilt sowohl für eine als auch jede weitere Zufahrt.
Gehwegüberfahrt, Einfahrt, Zufahrt, Grundstückszufahrt, Bordsteinabsenkung, Gehweg, Tiefbau, Straße, Sondernutzung

Die Gehwegüberfahrt oder auch Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt ist die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich. Wird eine Firma beauftragt, muss diese ein zugelassenes Unternehmen sein. Die Kosten sind selbst zu tragen. Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Sondernutzung. Sie wird von der zuständigen Stelle festgelegt.

Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt. Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben. Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.
  • Planskizze der Örtlichkeit 
  • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt 
  • Fotos der Bestandssituation
  • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen. 
  • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Die Genehmigung verursacht Verwaltungsgebühren.
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Formloser Antrag
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Stadt Hilden
IV-66.1 Tiefbau- und Grünflächenamt - Straßen und Verkehrsbehörde

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
info@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Veranstaltungen
Unternehmensführung & -entwicklung
OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Gehwegüberfahrten (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Gehwegüberfahrten (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Land, Kommunal
Ordnungsamt, Tiefbauamt, Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Ministerium für Verkehr
Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
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Ministerium für Verkehr
Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkungen: OZG-Leistung Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung: Leika-Leistung Gehwegüberfahrten
Digitales Bürgerbüro Paderborn
10348
Inbetriebnahme NRW
01.04.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
15.10.2020 00:00:00
10.01.2022 00:00:00
10.01.2022 00:00:00
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Vorgelegt
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Vorgelegt
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Vorgelegt
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In Arbeit
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In Arbeit