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05.10.2019 14:38:15
08.03.2021 13:00:49
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Sozialgesetzbuch - Achtes Buch
SGB VIII
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Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
99072002000000
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Sie sind oder werden Mutter. Sie sind nicht verheiratet. Sie benötigen Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten.

Unterhaltsanspruch Kindesunterhalt Beratung Unterstützung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

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Das Jugendamt bietet unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Sofern Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen, werden die nachfolgenden Punkte angesprochen:

  • die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung,
  • die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen die Vaterschaft anerkannt werden kann,
  • die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beurkunden zu lassen,
  • die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen, sowie auf die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft,
  • die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Das Beratungsangebot findet grundsätzlich im Rathaus statt.
Das Angebot kann auch vor der Geburt des Kindes angenommen werden, wenn anzunehmen ist, dass seine Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sein werden.
Wurde eine nach § 1592 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehende Vaterschaft zu einem Kind oder Jugendlichen durch eine gerichtliche Entscheidung beseitigt, so macht das Gericht dem Jugendamt eine Mitteilung.

  • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass) der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes/Auszug aus dem Geburtenregister
  • Mutterpass (bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes)

Sie sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet.

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Es ist ein persönlicher Termin im Rathaus erforderlich.
Der Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft kann gemeinsam im Termin ausgefüllt werden.

In der Regel 5 Werktage

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Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft

Das Standesamt ist verpflichtet die Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, unverzüglich dem Jugendamt anzuzeigen.
Wurde eine nach § 1592 Nr. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehende Vaterschaft zu einem Kind oder Jugendlichen durch eine gerichtliche Entscheidung beseitigt, so macht das Gericht dem Jugendamt eine Mitteilung.

Es erfolgt keine Beratung des (putativ) Vaters.
Bei einem Rechtsanwalt können Gebühren anfallen.

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Stadt Hilden
III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Am Rathaus
1
40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
beistandschaften@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Beistandschaft
offline (noch nicht in Betrieb)
2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Trennung mit Kind
Familie & Kind
OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Reifegrad: 3)
Land, Kommunal
Jugendamt, Landschaftsverbände
Bund
Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
EfA-Übernahme durch NRW sicher
Ministerium der Justiz
Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Beistandschaft: Leika-Leistung Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
10736
Inbetriebnahme NRW
01.03.2020 00:00:00
01.04.2020 00:00:00
01.08.2020 00:00:00
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01.09.2021 00:00:00
01.01.2022 00:00:00
In Arbeit
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