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05.10.2019 14:38:15
05.02.2021 16:00:45
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BauO NRW 2018

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Genehmigung von baulichen Anlagen in Kleingärten und Wochenendhausgebieten beantragen
77000000000015
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Für die Errichtung von Gebäuden auf Kleingartengeländen gilt das Bundeskleingartengesetz. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

In der Stadt Hilden ist kein Wochenendhausgebiet vorhanden.

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Kleingarten:

Wenn Sie in einem Kleingartengelände ein Gebäude errichten wollen so ist das Bundeskleingartengesetz zu beachten.
Bauten die Sie nach diesem Gesetz errichten dürfen sind baugenehmigungsfrei.
Weitere bauliche Anlagen sind in der Regel nicht zulässig.

Wochenendhausgebiet:

In der Stadt Hilden gibt es kein Wochenendhausgebiet.

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keine
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keine
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keine
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Stadt Hilden
IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
bauaufsicht@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Bauvorbescheid und Baugenehmigung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Bauen & Immobilien
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigung von baulichen Anlagen in Kleingärten und Wochenendhausgebieten beantragen (Reifegrad: 1)
Bund, Kommunal
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Bauvorbescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Genehmigung von baulichen Anlagen in Kleingärten und Wochenendhausgebieten beantragen
10519
Konzeption NRW
01.01.2019 00:00:00
22.05.2019 00:00:00
08.07.2021 00:00:00
16.08.2021 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit