BauO NRW 2018
Für die Errichtung von Gebäuden auf Kleingartengeländen gilt das Bundeskleingartengesetz. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
In der Stadt Hilden ist kein Wochenendhausgebiet vorhanden.
Kleingarten:
Wenn Sie in einem Kleingartengelände ein Gebäude errichten wollen so ist das Bundeskleingartengesetz zu beachten.
Bauten die Sie nach diesem Gesetz errichten dürfen sind baugenehmigungsfrei.
Weitere bauliche Anlagen sind in der Regel nicht zulässig.
Wochenendhausgebiet:
In der Stadt Hilden gibt es kein Wochenendhausgebiet.
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung