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05.10.2019 14:38:15
20.01.2021 12:33:54
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Bestattungsgesetz NRW

BestG NRW

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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
99101008000000

Jede Grabstätte muss eingefasst werden. Die Grabeinfassung auf dem alten Teil des Hautfriedhofes müssen Sie bei einem Steinmetz erwerben und diese durch ihn verlegen lassen. Bei erneuten Beisetzungen in dieselbe Grabstätte muss die Grabumrandung oder Teile von ihr für die Grabschachtung durch Ihren Steinmetz entfernt werden und später wieder angelegt werden. 

Jeder Nutzungsberechtigte kann ein Grabmal aufstellen, dies muss jedoch bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

Sollten Sie eine Grabstätte auf dem Nord-, Südfriedhof oder dem neuen Teil des Hauptfriedhofes erworben haben, die mit Betonsteinplatten oder Natursteinen eingefasst werden muss, wird die Lieferung und Erstverlegung von der Stadt für Sie in Auftrag geben. Die Kosten sind durch Sie zu übernehmen.

Für alle im Verlauf einer Ruhe- oder Nutzungszeit auftretenden möglichen Sackung, Unebenheiten oder Schäden an Ihrer Einfassung und Ihrer Grabstätte sind Sie selber als Nutzungsberechtigte/r zuständig.

Jede Grabstätte muss eingefasst werden. Die Errichtung von Grabsteinen und Platten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Grabmale, Grabeinfassungen, Grabmal, Grabstätte, Grabumrandung
  • Grabmale und andere bauliche Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung
  • Die Genehmigung ist kostenpflichtig
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Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck der Friedhofssatzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden.

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 

Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Grabmalantrag

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Die Genehmigung von Grabmalen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Weitere Kosten sind telefonisch zu erfragen.

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Hauptfriedhof
Kirchhofstr. 61
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1482 oder +492103 72-1741 oder +492103 72-1744

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof

Südfriedhof
Ohligser Weg 45
40723 Hilden

Telefon: +492103 62618

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie 741 / Haltestelle Südfriedhof

Nordfriedhof
Herderstr. 45
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1747

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie O3 / Bushaltestelle Nordfriedhof

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Text von: https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Ortsrecht/VII-09%20Satzung%20f%C3%BCr%20die%20Friedh%C3%B6fe.pdf

Stadt Hilden
IV-68.1 Zentraler Bauhof - Verwaltung

Hauptfriedhof
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

Südfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Nordfriedhof
Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Mehr zu Süd- und Nordfriedhof finden Sie unter "Weitere Informationen"

Friedhofsverwaltung: Kirchhofstr.
61
40721
Hilden
Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof
Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Friedhof@hilden.de
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+492103 72-1743
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+492103 72-1725
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Freigabe Final
Bestattung
offline (noch nicht in Betrieb)
1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Tod
Gesundheit
OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen (Reifegrad: 3)
Kommunal
Ordnungsamt, Sozialamt, Landschaftsverbände, Friedhofsamt
Land, Kommunal
Friedhofsamt
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Friedhofsrecht: OZG-Leistung Bestattung: Leika-Leistung Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Digitales Bürgerbüro Paderborn
10227
Konzeption NRW
01.11.2021 00:00:00
01.03.2022 00:00:00
01.05.2022 00:00:00
30.09.2022 00:00:00
01.12.2022 00:00:00
01.12.2022 00:00:00
In Arbeit
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In Arbeit
In Arbeit
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