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05.10.2019 14:38:15
28.06.2021 12:30:56
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WFNG NRW, WNB, EEE, AVerwGebO NRW

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Genehmigung zur Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung von gefördertem Wohnraum
99116005000000
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Der Eigentümer/Vermieter benötigt eine Genehmigung wenn: 

  • der Wohnraum selbst genutzt werden soll
  • der Wohnraum an Wohnungssuchende ohne WBS vermietet werden soll
  • der Wohnraum länger als 3 Monate leer steht
  • der Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden soll (z.B: Umnutzung in Geschäftsräume oder gewerbliche Vermietung von Zimmern)
Selbstnutzung von Wohnraum, Leerstandsgenehmigung, Zweckentfremdung von Wohnraum,

Öffentlich geförderter Wohnraum besteht aus Wohnungen, für die der Vermieter vergünstigte Darlehen vom Staat erhalten hat und sich im Gegenzug verpflichtet, diese Wohnungen nur Personen zur Verfügung zu stellen, die sich aufgrund ihres Einkommens nicht am Markt angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Folgende zweckfremde Anwendungen von gefördertem Wohnraum bedürfen Genehmigungen:

  • Selbstnutzung: Der Verfügungsberechtigte darf eine eigene Wohnung nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle bewohnen.
  • Freistellung von Belegungsbindungen: Sofern ein Wohnungssuchender aufgrund seiner Einkünfte oder der Größe der Wohnung keinen Wohnberechtigungsschein erhält, kann der Vermieter in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Belegungsbindung freigestellt werden.
  • Genehmigung zum Leerstand: Der Verfügungsberechtigte darf Wohnraum nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle länger als drei Monate leer stehen lassen.
  • Genehmigung zur Zweckentfremdung: Der Wohnraum darf ohne Genehmigung der zuständigen Stelle nicht anderen als Wohnzwecken zugeführt oder durch bauliche Maßnahmen derart verändert werden, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist.

Ausnahmenutzungsgenehmigungen von gefördertem Wohnraum

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Genehmigung zur Selbstnutzung: Einkommensnachweise (kurz gefasst müssen in der Regel die Einkommensnachweise des gesamten Vorjahres bis zur Antragstellung aller zukünftigen Haushaltsmitglieder vorgelegt werden. Auch bei absehbaren Änderungen z.B. durch ein neues Arbeitsverhältnis reichen Sie bitte entsprechende Nachweise ein).

Je nachdem welches Einkommen erzielt wird sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:

  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
  • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres
  • aktueller Rentenbescheid

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel:

  • Nachweise über die Leistungen z.B. der Arbeitsagentur, des Jobcenters
  • Ausweis über den Grad der Behinderung und ggfs. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
  • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Studienbescheinigung 
  • Mutterpass

Genehmigung zur Freistellung von Belegungsbindungen: Der Antrag ist formlos mit Begründung, warum die Wohnung von der Belegungsbindung freigestellt werden soll, einzureichen.

Genehmigung zum Leerstand: Der Antrag ist formlos mit Begründung des Leerstandes einzureichen.

Genehmigung zur Zweckentfremdung: Der Antrag ist formlos mit Begründung, warum der Wohnraum zweckentfremdet werden soll, einzureichen.

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Gemäß Tarifstelle 29.1.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Ausgleichzahlungen: Rechnungsstellung über NRW.BANK

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Formloser Antrag mit Begründung.

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Stadt Hilden
III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
sozialamt@hilden.de
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+49 2103 72-0
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Freigabe Final
Ausnahmenutzungsgenehmigungen von gefördertem Wohnraum
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Wohnen & Umzug
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Ausnahmenutzungsgenehmigungen von gefördertem Wohnraum: Leika-Leistung Genehmigung zur Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung von gefördertem Wohnraum (Reifegrad: 0)
Kommunal
Sozialamt, Wohnungsbauförderung, Wohngeldamt
Land
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit