genehmSelbstnutzungGefoerdWohnr0
05.10.2019 14:38:15
11.05.2022 12:35:57
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§ 27 Absatz 7 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) [http://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__27.html], § 7 Absatz 3 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) [http://www.gesetze-im-internet.de/wobindg/__7.html]
Wohnungsbindungsgesetz, Wohnraumförderungsgesetz
WoBindG, WoFG
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Genehmigung zur Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung von gefördertem Wohnraum Erteilung
99116005001000
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Stadt Hilden
III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
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Am Rathaus
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40721
Hilden
Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
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Freigabe Final
Ausnahmenutzungsgenehmigungen von gefördertem Wohnraum
offline (noch nicht in Betrieb)
3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Wohnen & Umzug
Bauen & Wohnen
OZG-Leistung Ausnahmenutzungsgenehmigungen von gefördertem Wohnraum: Leika-Leistung Genehmigung zur Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung von gefördertem Wohnraum Erteilung (Reifegrad: 0)
Kommunal
Sozialamt, Wohnungsbauförderung, Wohngeldamt
Land
Wohnungsförderungsamt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Wohnraumförderung: OZG-Leistung Ausnahmenutzungsgenehmigungen von gefördertem Wohnraum: Leika-Leistung Genehmigung zur Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung von gefördertem Wohnraum Erteilung
10121
Konzeption NRW
01.10.2020 00:00:00
24.07.2021 00:00:00
01.07.2022 00:00:00
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In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit
In Arbeit